Die AfD, der „Verfassungsschutz“ und der übliche Lauf der Dinge

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Zuletzt aktualisiert 10. März 2022

Die AfD verfolgt angeblich „ein Politikziel, das deutsche Volk in seinem ethnischen Bestand zu erhalten und Fremde möglichst auszuschließen“. Ein solches abstraktes politisches Fernziel sei mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland nicht zu vereinbaren, entschied am 8. März 2022 das Verwaltungsgericht Köln und wies damit Klagen der AfD gegen die Einschätzung des in der Domstadt ansässigen Bundesamtes für „Verfassungsschutz“ zurück, die AfD sei ein „rechtsextremer Verdachtsfall“.

Wie die „Legal Tribune Online“ zutreffend feststellt, ist eine solche Entscheidung zum Nachteil einer im Deutschen Bundestag vertretenen Partei hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Arbeit der Bundestagsfraktion nicht ganz unproblematisch. Ausgegrenzt wird die AfD in allen parlamentarischen Gremien ohnehin bereits recht gründlich. Das dürfte nach der Kölner Verwaltungsgerichtsentscheidung nicht besser werden.

Allerdings hätte auch ein Obsiegen der AfD in der politischen Praxis wenig verändert. Ich selbst hatte im Zusammenhang mit meinen publizistischen Aktivitäten jahrelang ein eigenes Kapitel in den „Verfassungsschutzberichten“ des Landes Nordrhein-Westfalen, die eingestampft werden mussten, nachdem das von mir angerufene Verwaltungsgericht Düsseldorf im Jahr 2006 festgestellt hat, dass „keine tatsächlichen Anhaltspunkte für den Verdacht“ bestehen, bei meinen Veröffentlichungen würde es sich „um eine Bestrebung handeln, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet ist“ (AZ 22 K 3124/04). Danach änderte sich für mich praktisch überhaupt nichts – nicht mal die auf mich angesetzten staatlichen Spitzel wurden abgezogen.

Tatsächlich dient der Einsatz des „Verfassungsschutzes“ gegen die AfD nicht dem Ziel, dem Ausschluss von Fremden aus dem öffentlichen Leben in Deutschland vorzubeugen. Er soll vielmehr verhindern, dass die etablierten Konsensparteien von rot bis schwarz Mandate an eine zuwanderungskritische Partei verlieren. Er gilt nicht dem Schutz der Fremden, sondern dem Schutz der politischen Klasse vor unerwünschter Opposition.

Die Zuwanderungspolitik aller Bundesregierungen seit den 1960er Jahren diente den wirtschaftlichen und anderen Interessen einer Minderheit, schadete aber von Anfang an den Interessen der Mehrheit der Deutschen. Eine solche Politik lässt sich dauerhaft nur mit Repression und der Ausgrenzung von Zuwanderungskritikern aufrechterhalten.

Ich selbst kann mich als Einzelperson gegen Falschdarstellungen meiner politischen Inhalte dadurch wehren, dass ich (seit Jahrzehnten) bewusst differenziert argumentiere. Ich bin Herr jedes einzelnen Wortes, das ich öffentlich äußere. Die AfD aber – und vor ihr andere – haben und hatten keine Chance, sich gegen eine Unterwanderung durch agent provocateure abzuschotten. Falls eine unerwünschte Oppositionspartei nicht rechtsextrem ist, wird sie rechtsextrem gemacht – da hilft das Amt durchaus nach.

Das ist der übliche Lauf der Dinge. Dagegen helfen keine Parteikommissionen und kein vorauseilender Gehorsam. Was alleine hilft ist: Kurs halten und einen klaren Kopf bewahren.

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