Haldenwang und der „Freibrief für Verfassungsfeinde“

Haldenwang und der „Freibrief für Verfassungsfeinde“

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Zuletzt aktualisiert 6. April 2024

Der „Verfassungsschutz“ und sein Präsident, Thomas Haldenwang, sind argumentativ in der Defensive. Die Behörde bezichtigt nicht nur eine in den letzten Jahren neu entstandene Volkspartei, die AfD, des politischen Extremismus. Sondern auch Haldenwangs Vorgänger an der Behördenspitze, Hans-Georg Maaßen. „Rechtsextremismus“ scheint eine Allerwelts-Beschimpfung gegen jeden geworden zu sein, der die politische Klasse heraufordert. Der Geheimdienst nimmt nicht mehr nur die politischen Ränder ins Visiert, sondern die Mitte der Gesellschaft.

In der „FAZ“ hinter der Bezahlschranke weist Haldenwang eine Schelte seiner Arbeit zurück, die im In- und Ausland kaum noch zu überhören ist:

„Es ist die Rede von einer ‚Gesinnungspolizei‘, einer ‚Sprachpolizei‘ oder auch von einem ‚Regierungsschutz‘. Politische Meinungen würden ‚auf Weisung‘ hin als extremistisch diskreditiert, sobald sie vom politischen und gesellschaftlichen Mainstream abweichen oder Regierungshandeln beziehungsweise die Arbeit demokratischer Parteien kritisieren.“

Haldenwang meint, die Tätigkeit seiner Behörde würde sich ausschließlich gegen Personen, Vereinigungen und Parteien richten, „die gegen unsere freiheitliche Demokratie agieren und agitieren“. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn die „Menschenwürde“ von Angehörigen fremder ethnischer Gruppen oder gewählter Volksvertreter angegriffen werden würde. Und immer dann, wenn staatliches Handeln delegitimiert werden würde, wie zuletzt in der Coronakrise.

Was ist ein Verstoß gegen die „Menschenwürde“? Genügt es dafür, eine polizeiliche Kriminalstatistik zu zitieren, die ausweist, dass Ausländer häufiger straffällig werden als Deutsche? Auffallend ist, dass Haldenwang eine in jedweder öffentlichen Debatte wichtige Unterscheidung von politischen Äußerungen nicht macht: Diejenige zwischen wahren und unwahren Tatsachenbehauptungen. Kann die Wahrheit „rechtsextrem“ sein, falls sie zu unerwünschten politischen Ergebnissen hinführt?

Wer hat in der Coronazeit den Staat delegitimiert? Jene Minister, die Maßnahmen angeordnet haben, von denen sich nach der Einschätzung mancher Kritiker herausgestellt hat, dass sie sachlich nicht geboten waren? Oder eben gerade diese Kritiker der Maßnahmen?

Ist die AfD „rechtsextremistisch“? – Das werden die Gerichte entscheiden müssen. Erst in Deutschland und dann in Straßburg.

In einem hat Haldenwang recht. Er konstatiert:

„In der Nachkriegsgeschichte war die Demokratie in unserem Land selten so in Gefahr wie heute.“

Fragt sich nur, wer die Gefahr heraufbeschworen hat: Eine politische Klasse, die meint, eine starke parlamentarische Opposition sei eine Herausforderung für den Inlandsgeheimdienst. Oder eben diese parlamentarische Opposition.

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