Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 21. September 2023 geurteilt, dass die Mitgliedsstaaten der Union nicht berechtigt sind, an ihren Binnengrenzen Asylbewerber zurückzuweisen, die aus einem EU-Mitgliedsland einreisen wollen (Az. C-143/22). Geklagt hatten französische Asyl-Lobbyisten, die sich gegen eine Verordnung der Republik Frankreich wandten, die eine Zurückweisung von Nicht-EU-Bürgern an der französischen Grenze auch dann
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