EUGH weitet Hartz-IV-Anspruch für EU-Ausländer in Deutschland aus

EUGH weitet Hartz-IV-Anspruch für EU-Ausländer in Deutschland aus

Kommentare deaktiviert für EUGH weitet Hartz-IV-Anspruch für EU-Ausländer in Deutschland aus

Zuletzt aktualisiert 7. Oktober 2020

Arbeitslose Ausländer haben einen Anspruch auf Hartz IV in Deutschland, falls ihre Kinder hier zur Schule gehen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EUGH) entschieden (Rechtssache C-181/19). In dem Fall ging es um einen Polen, der mit seinen beiden schulpflichtigen Töchtern seit 2013 in Krefeld lebt. Mal hatte er Arbeit, mal meldete er sich arbeitssuchend und lebte von Hartz IV. 2017 strich ihm das zuständige Jobcenter die Stütze, so dass die Sache den Weg durch die gerichtlichen Instanzen nahm. Jetzt entschieden die Richter in Luxemburg, dass der Schulbesuch seiner Kinder eine Aufenthaltsrecht begründet und aus dem Aufenthaltsrecht ein Anspruch auf Gleichbehandlung mit den Deutschen beim Bezug von Sozialleistungen resultiert.

Die Entscheidung ist durchaus über den Fall hinaus bedeutend. Denn sie enthält eine Betriebsanleitung für EU-Bürger, die ein wirtschaftlich sorgenfreies Leben in Deutschland anstreben. Die Anleitung lautet: Kommt nach Deutschland, bringt Kinder mit, schult sie ein – und ihr habt ausgesorgt.

An Kindern herrscht nicht nur in Polen, sondern auch beispielsweise in Bulgarien und Rumänien kein Mangel. Gut bezahlte Rechtsanwälte werden zweifellos das erforderliche unternehmen, damit sich die guten Neuigkeiten aus Luxemburg bei ihrer Klientel herumsprechen. Und aus dem politischen Berlin ist kein Widerstand zu erwarten – weder politisch, noch gesetzgeberisch.

Ökonomische Anreize, gesetzt von der deutschen Politik, sind der wichtigste Grund für Armutsmigration nach Deutschland. Sie werden durch diese Gerichtsentscheidung noch weiter verstärkt.

Foto oben: wir_sind_klein / Pixabay

Diesen Beitrag teilen: