Zuletzt aktualisiert 3. März 2021
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die AfD zum Rechtsextremismus-Verdachtsfall erklärt und damit eine Beobachtung der Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln ermöglicht. Zunächst verpflichtete sich der Verfassungsschutz allerdings in einem laufenden Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht in Köln dazu, auf eine geheimdienstliche Überwachung von Abgeordneten in Bund, Ländern und Europaparlament zu verzichten.