Wie der „Verfassungsschutz“ den „Rechtsextremismus“ der AfD herbeizaubert

Wie der „Verfassungsschutz“ den „Rechtsextremismus“ der AfD herbeizaubert

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Zuletzt aktualisiert 29. Februar 2024

Der „Verfassungsschutz“ hat durchsickern lassen, die AfD in kürze als „gesichert rechtsextremistische“ politische Bestrebung in den Bann tun zu wollen. Das war absehbar, nachdem die politisch interessengeleitet handelnde Behörde die Partei vor zwei Jahren als „rechtsextremen Verdachtsfall“ eingestuft hatte.

Denn eine solche schwebende Einschätzung als „Verdachtsfall“ kann das Amt nicht viele Jahre lang aufrechterhalten. Thomas Haldenwang musste also früher oder später der AfD politischen Extremismus attestieren, oder der Partei einen Persilschein ausstellen. Letzteres wäre mit den Absichten seiner politischen Auftraggeber nicht vereinbar.

„Rechtsextremismus“ definiert der „Verfassungsschutz“ im Kern über eine ganz bestimmte Absicht, die er dessen Anhängern nachsagt: „Rechtsextremisten unterstellen, dass die Zugehörigkeit zu einer Ethnie oder Nation über den tatsächlichen Wert eines Menschen entscheide.“ Damit ist ganz offensichtlich nicht das Selbstverständnis bestimmter politischer Akteure ausformuliert, sondern eine Fremdzuschreibung vorgenommen worden.

In der AfD haben Hunderte Deutsche mit Zuwanderungshintergrund eine politische Heimat gefunden. Aber sie können die Erzählung über eine „Zugehörigkeit zu einer Ethnie oder Nation“ als maßgebliches Kriterium für den „den tatsächlichen Wert eines Menschen“ nicht entkräften. Sondern werden als Feigenblätter abgetan. Ihnen werden in den demnächst anstehenden verwaltungsrechtlichen Auseinandersetzungen Geheiminformationen der Behörde über die „wahren Absichten“ der AfD gegenübergestellt.

Offenbar bereits seit Jahren sind in der AfD und ihrer Jugendorganisation V-Personen des Bundesamtes und der Landesämter für „Verfassungsschutz“ aktiv. Denen ist von ihren V-Mann-Führern erklärt worden, was „Rechtsextremismus“ ist. Und zumindest ein Teil von ihnen wird sich in internen Gesprächen mit AfD-Mitgliedern, von denen manche ihrerseits V-Leuten sind, folgerichtig „rechtsextremistisch“ äußern. Die V-Leute des Bundesamtes erspähen dann den „Rechtsextremismus“ der V-Leute der Landesämter – und umgekehrt.

Eine Koordination der Einsätze von V-Leuten zwischen den verschiedenen Ämtern gibt es nicht. So wird die Identifikation von „Extremismus“ über den Einsatz von V-Leuten zur sich selbst erfüllenden Prophezeiung.

Wer es nötig hat, eine solche leicht durchschaubare Hexenjagd auf seine politischen Gegner zu eröffnen, entlarvt sich selbst.

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