Merkel, das BAMF und die Herrschaft des Unrechts

Merkel, das BAMF und die Herrschaft des Unrechts

Kommentare deaktiviert für Merkel, das BAMF und die Herrschaft des Unrechts

Zuletzt aktualisiert 4. Juni 2018

In den letzten Jahren erhielten bundesweit Tausende Asylbewerber einen legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland, der ihnen von Rechts wegen nicht zustand. Nach Informationen des „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ gehörte dazu auch eine mindestens dreistellige Zahl von islamistischen Gefährdern. Das habe die Untersuchung von 18.000 positiven Bremer Asylbescheiden durch den „Verfassungsschutz“ ergeben, meldet das „Redaktionsnetzwerk“.

Frank-Jürgen Weise, der frühere Leiter des BAMF (= Bundesamt für Migration), erklärte gegenüber der Presse, bereits im Jahr 2017 mehrmals Bundeskanzlerin Angela Merkel über Schwächen und Defizite bei der Bearbeitung von Asylverfahren durch seine Behörde unterrichtet zu haben. „Die Krise war vermeidbar“, schrieb er in einem der Papiere, die er nach Medienberichten sowohl dem Bundeskanzleramt als auch dem Innenministerium zukommen ließ. „Ein funktionierendes Controlling hätte bereits im Jahr 2014 eine Frühwarnung gegeben“, heißt es in einem der als „vertraulich“ deklarierten Papiere.

Niemand schlug daraufhin Alarm: Nicht der damalige Bundesinnenminister und Merkel-Vertraute Thomas de Maizière, und schon gar nicht Merkel selbst.

Das kann kein Zufall sein. Mit Merkels Wegschauen war vielmehr ganz offensichtlich eine politische Absicht verbunden. Äußerte sie doch bereits in Ihrer Neujahrsansprache 2015:

„Es ist selbstverständlich, dass wir Menschen aufnehmen, die bei uns Zuflucht suchen.“

Dieser Satz ist eindeutig und definiert weder Bedingungen, noch Einschränkungen für die Aufnahme.

Am 31. August 2015 sagte Merkel über die Flüchtlingskrise:

„Wir stehen vor einer großen nationalen Aufgabe. (…) Deutschland ist ein starkes Land. Das Motiv, mit dem wir an diese Dinge herangehen, muss sein: Wir haben so vieles geschafft – wir schaffen das! Wir schaffen das, und dort, wo uns etwas im Wege steht, muss es überwunden werden, muss daran gearbeitet werden.“

Auch hier spricht Merkel nicht von dem Erfordernis, asylberechtigte Menschen von nicht asylberechtigten zu unterscheiden. Sie erklärt vielmehr die Aufnahme einer nicht näher definierten, geschweige denn begrenzten oder auch nur sinnvoll geregelten Zahl von Menschen zur nationalen politischen Aufgabe des deutschen Staates.

Und für jeden, der nicht so recht glauben wollte, dass Merkel damit tatsächlich unbestimmten vielen Asylbewerbern eine Einladung zur Einreise nach Deutschland übermitteln wollte, stellte sie in einem Pressinterview am 5. September klar:

„Eine Beschränkung der Zahl der Asylbewerber kennt das Grundrecht auf politisches Asyl nicht.“

Zudem ließ sie in diesem Interview auch erkennen, dass sie weder rechtliche Regelverstöße, noch die einseitige Belastung Deutschlands bei der Massenzuwanderung sonderlich interessieren:

„Es ist erkennbar, dass derzeit die Registrierung der Flüchtlinge in den Ländern an der Außengrenze der EU nicht funktioniert. Genauso wenig ist zu übersehen, dass die allermeisten Flüchtlinge letztlich in einigen wenigen Ländern ankommen.“

Diese Situation beschreibt sie, ohne daran auch nur einen Hauch von Kritik zu äußern.

Am 15. September 2015 ermunterte Merkel die deutschen Asyl-Entscheider:

„Ich muss ganz ehrlich sagen, wenn wir jetzt anfangen, uns noch entschuldigen zu müssen dafür, dass wir in Notsituationen ein freundliches Gesicht zeigen, dann ist das nicht mein Land.“

Jeder Mitarbeiter des BAMF, der Merkels öffentlichen Äußerungen im Jahr 2015 zugehört hatte, durfte ohne weiteres annehmen, im Einklang mit der Politik der Bundesregierung und insbesondere der Bundeskanzlerin Angela Merkel zu handeln, wenn er Asylanträge ohne Rechtsgrundlage und völlig willkürlich positiv beschied.

Folgerichtig ist Angela Merkel als Anstifterin für Tausende rechtwidrige Asylentscheidungen beim BAMF zumindest politisch voll verantwortlich.

Foto oben: CC-Lizenz Olaf Kosinsky / Skillshare.eu

Diesen Beitrag teilen: