Perfekte Tarnung: Wer so aussieht, darf in Berlin nicht mehr von der Polizei kontrolliert werden.

Zuletzt aktualisiert 17. Juni 2026

Das Land Berlin hat an einen Menschen mit dunkler Hautfarbe 500 Euro Entschädigung zu zahlen, weil er durch eine Polizeikontrolle mit Datenabfrage diskriminiert worden sei. So hat das Amtsgericht Berlin Mitte geurteilt, wie die „Legal Tribune Online“ berichtet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Kontrolle vorausgegangen war ein Drogenvorfall auf dem RAW-Gelände im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Dabei handelt es sich um eine üble Gegend, die als Kriminalitätsschwerpunkt gilt. Hier dominieren die letzten verbliebenen Reste einer militanten linken Szene und kriminelle Milieus aller Art. Dort die Drogenkriminalität eindämmen zu wollen gleicht dem Versuch, den Atlantik mit einem Teelöffel trockenzulegen.

Nadelstiche gegen Drogenhändler

Trotzdem wagen sich immer wieder mal Polizisten in den Kiez und setzen Nadelsticken. Im jetzt gerichtsanhängig gewordenen Fall lag ihnen eine Täterbeschreibung mit vier Merkmalen vor: Schwarzer (männlich) mit dunkler Kapuzenjacke und Rastalocken. Kontrolliert wurde aber ein Schwarzer mit dunkler Kapuzenjacke und Glatthaarfrisur. Dessen Überprüfung sei als diskriminierend zu bewerten, weil „das Merkmal der Frisur nicht übereingestimmt“ habe, urteilte der Amtsrichter.

Einerseits erinnert der Fall an den Tod von Henry Nowak in Großbritannien, der starb, weil britische Polizisten jahrzehntelangem „anti-rassistischem“ Druck aus Politik und Massenmedien erlegen waren und seinem migrantischen Mörder mehr trauten als dessen einheimischen Opfer.

Berlin auf Abwegen

Andererseits: Beim in Berlin allgemein üblichen Umfang der Verschwendung öffentlicher Mittel sind 500 Euro plus Verfahrenskosten wegen der Fehleinschätzung eine Frisur eine Bagatelle. Dass es überhaupt zu dem Verfahren kam, ist zudem einer nur in Berlin bestehenden gesetzgeberischen Besonderheit geschuldet: dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Das gibt es seit 2020. Das setzt Prämien aus für jeden, der durch hoheitliches Handeln einer Diskriminierung unterworfen wurde.

Ein solches Gesetz gibt es in keinem anderen Bundesland, nachdem ein analoger gesetzgebersicher Anlauf kürzlich in Nordrhein-Westfalen versandet ist.

Ideologisch geprägte Gesetzgebung

Seit dem Jahr 2020 haben sich in gut 2.000 Fällen Menschen unter Berufung auf diese Norm an die Ombudsstelle des Landes Berlin gewandt und um Geld gebeten. Dabei scheint außer dem jetzt bekannt gewordenen Fall wenig herumgekommen zu sein. Der Berliner Senat erklärte bislang auf eine Parlamentarische Anfrage hin lediglich, es sei nicht bekannt, ob und in wie vielen Fällen Ansprüche auf Schadensersatz oder Entschädigung nach dem LADG gerichtlich geltend gemacht oder durchgesetzt wurden.

Also musste womöglich einfach mal irgendetwas geurteilt werden, um dem Gesetz zu einem Sinn zu verhelfen?

Kann man ein solches Gesetz mangels Bedarf möglicherweise einfach wieder abschaffen?

Ein Kommentar zu „Land Berlin zahlt Strafe wegen „rassistischer Polizeikontrolle““

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