Zuletzt aktualisiert 14. August 2026
Den meisten Deutschen ist nicht ganz klar, was die von den Bundestagsfraktionen der Altparteien geplante Geheimdienstreform für sie bedeutet. Der entsprechende Gesetzentwurf ist zwar im Internet veröffentlicht, umfasst aber 731 Seiten. Wer liest das schon?
„Unter den Voraussetzungen eines Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel darf das Bundesamt für Verfassungsschutz zu dessen Vorbereitung und Durchführung Gebäude und Räume, die keine Wohnung sind, auch ohne Wissen des Inhabers betreten. Im Falle einer Wohnung gilt dies nur bei konkretisierter Gefahr für besonders gewichtige Rechtsgüter und nur auf Grund besonderer Anordnung.“
Büros und Wohnungen werden verwanzt
Das heißt: Wer Zielobjekt des „Verfassungsschutzes“ ist – also beispielsweise Mitglieder und Unterstützer der AfD – muss hinnehmen, dass Agenten der Behörde sein Büro und andere Räumlichkeiten heimlich betreten und dort z.B. Wanzen anbringen. Für Ihre Privatwohnung gilt zwar die Einschränkung einer besonderen Anordnung sowie der Annahme einer konkreten Gefahr für besonders wichtige Rechtsgüter. Aber was will das schon heißen in einem Land und in Zeiten, in denen Rentner vor Gericht gestellt werden, weil sie einen Minister als „Dummkopf“ bezeichnet haben?
Das Gesetz läuft auf die Aushebelung der Unverletzlichkeit der Wohnung hinaus.
Smarttelefone sind Raumüberwacher
Soweit Mitarbeiter des „Verfassungsschutzes“ bei Ihnen einen Fall „erheblich beobachtungsbedürftiger Bedrohungen“ wittern, dürfen Sie eine dauerhafte optische und akustische Überwachung einrichten, wie die §§ 20 ff. regeln. Das kann auch eine heimlich an Ihr Smartphone versendete Spionage-SMS sein, die sich in Ihrem Nachrichteneingang nicht meldet und die Sie weder bemerken noch löschen können. Technisch ist es möglich, jedes bekannte europäische Mobiltelefon als Raumüberwacher einzusetzen und abzuhören, solange dessen Akku aktiv ist.
Da die Maßnahmen verdeckt erfolgen, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet.
Der Gesetzentwurf steht offenbar im unmittelbaren Zusammenhang mit der politischen Torschlusspanik, die sich bei den Altparteien im Vorfeld der Landtagswahlen im Osten breitmacht. Die Altparteien sind nicht bereit, das Volk als Souverän anzuerkennen und die Ergebnisse demokratischer Wahlen anzuerkennen. Das haben sie mit den DDR-Blockparteien gemeinsam.
Woran schon die Stasi scheiterte
Die Stasi konnte das SED-Regime nicht retten, und der „Verfassungsschutz“ wird ähnlich scheitern bei dem Bemühen, die Dominanz der Altparteien im Deutschland unserer Zeit unangreifbar zu machen. Erlaubt sei mir die Bemerkung, dass die hier für den „Verfassungsschutz“ handelnden Personen ihre persönliche Situation für die Zeit nach der nächsten politischen Wende nicht verbessern werden.
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