Zuletzt aktualisiert 24. September 2026
In München ist der 71-jährige Rentner Alfred S. wegen Volksverhetzung in 22 Fällen, begangen durch reichweitenschwache Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken, zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Das berichtet der „Merkur“.
Auf die Frage, in welchen Fällen in Deutschland in den letzten 10 Jahren Strafgerichte regelmäßig Haftstrafen im Bereich von etwa sieben Jahren verhängt haben, antwortet Neo24 AI: „Eine Freiheitsstrafe von etwa sieben Jahren kann in Deutschland bei sehr unterschiedlichen Delikten vorkommen – etwa bei schwerem Raub, gefährlicher Körperverletzung, Sexualdelikten, organisierter oder bewaffneter Betäubungsmittelkriminalität sowie bestimmten versuchten Tötungsdelikten.“ Über das Formular unten können Sie sich Beispielfälle heraussuchen lassen: vom Messerangriff auf Ehefrau und Sohn über gefährliche Körperverletzung, schwere Vergewaltigung, besonders schwerer Raub, Raub mit Todesfolge und bewaffneter Drogenhandel bis hin zum Sich-Bereiterklären zu einem Mord.
„Volksverhetzung“ ist eine umstrittene strafrechtliche Norm, deren Tatbestand im Gesetzestext nicht präzise definiert wird. Im Falle des jetzt verurteilten Rentners handelte es sich um 22 zweifelsfrei abartige und strafwürdige Äußerungen, die allerdings zum Teil schon einige Zeit zurücklagen. Seine Unsinnigkeiten rund um den Holocaust, die Anschläge auf das Word Trade Center in New York 2001 und das Zeigen von Hakenkreuzen waren aber offenbar absurd genug, um die Richterin, die ihn verurteilte, zu der ausdrücklichen Feststellung zu veranlassen, der Täter sei bei der „Begehung der Taten voll schuldfähig“ gewesen, „insbesondere leidet er nicht an einer Wahnerkrankung“.
Wenn das so offensichtlich ist, warum muss sie es dann hervorheben?
Der Staatsanwalt hatte sechs Jahre Haft gefordert. Richterin Simone Montoya Durango aber hielt es für richtig, auf sieben Jahre zu erhöhen. Damit hat sie nach meiner Überzeugung dem Ansehen der deutschen Justiz keinen Gefallen getan.
Ein starker Staat braucht keine drakonischen Strafen für abstrakte Gefährdungstatbestände, die nicht unmittelbar einen Personen- oder Vermögensschaden hervorgerufen haben. Und genau das sind alle Tatbestände, bei den es nur darum geht, dass Menschen Äußerungen in die Welt setzen, die als unerträglich empfunden werden, ohne eine Verletzung allgemeiner Strafgesetze hervorzurufen. Wer verbale Absurditäten mit mehrjährigen Haftstrafen kontert, belegt seine eigene Schwäche. Insofern sind sieben Jahre Haft für dummes Geschwätz in sozialen Netzwerken ein extrem schwaches Urteil.
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