Zuletzt aktualisiert 20. Juni 2026

Bundeskanzler Friedrich Merz hat den Deutschen eine Migrationswende versprochen, aber Veränderungen im „Stadtbild“ lassen auf sich warten. Die Europäische Union (EU) setzt seit kurzem auf eine offensive Remigrations-Strategie, und  es bleibt offen, wie viel von den guten Absichten umgesetzt wird. Zwei Größen aber stellen sich Veränderungen im Asylsystem offen entgegen: Spanien und die deutsche Justiz.

Spaniens sozialistische Vision

In Spanien regiert Pedro Sánchez von der Sozialistischen Arbeiterpartei (PSOE). Seine Regierung setzt auf offene Grenzen und schrankenlose Zuwanderung. Nachdem sich Anfang 2026 nach offizieller Zählung 840.000 Armutsmigranten aus Marokko, den spanisch-sprachigen Ländern Südamerikas und anderen Regionen ohne Aufenthaltstitel in Spanien eingefunden hatten, startete Sánchez eine Legalisierungskampagne, in deren Rahmen Migranten, die sich bei den spanischen Behörden melden, relativ formlos einen Aufenthaltstitel erhalten können – und danach die Chance haben, in andere Länder der EU zu reisen.

Nicht nur Deutschland, auch Spanien lockt Migranten mit finanziellen Prämien ins Land. Jeder Erwachsene erhält monatlich 51 Euro Taschengeld. Hinzu kommen 19 Euro für jedes Kind sowie Kost und Logie in einem staatlichen Asylhotel. Alternativ können sie sich 800 Euro monatlich plus Kindergeld auszahlen lassen, falls sie sich selbst versorgen, was vor allem für Migranten mit Ankerpersonen in Spanien attraktiv ist. Sie hausen zum Teil unter fragwürdigen hygienischen Bedingungen.

Sozialleistungen für alle

Nach etwa sechs Monaten erhalten sie sodann Zugang zu den regulären spanischen Sozialleistungen mit höheren Zuwendungen. Ein Recht auf medizinische Versorgung haben sie vom ersten Tag an.

So wird Spanien zum Einfallstor für die Umgehung der neuen EU-Asylbestimmungen. Die Regierung Sánchez setzt dabei skrupellos ihr kosmopolitisches politisches Konzept auf Kosten nicht nur des spanischen Steuerzahlers um, sondern auf Kosten aller Europäer.

Versagen der deutschen Justiz

Auch die deutsche Justiz schert es offenbar nicht immer, ob das, was sie so urteilt, für die Allgemeinheit bezahlbar ist oder nicht. Wie erst jetzt öffentlich bekannt wurde, hat das Verwaltungsgericht Berlin bereits im Mai in einem – noch nicht abschließenden – einstweiligen Verfahren einem Eritreer Recht gegeben, der ein Aufenthaltsrecht in Deutschland begehrt, obwohl er über Polen eingereist war (Az. 28 L 270/26 A). Nach dem Dubliner Abkommen wäre Polen für den Fall des 29-Jährigen zuständig gewesen, der nach seinen eigenen Angaben in Eritrea 18 Monate im Gefängnis gesessen hat und sich deshalb von der Justiz seines Landes verfolgt sieht.

Fazit: Der Asylirrsinn geht erstmal weiter. Echte Veränderungen sind bislang nicht messbar.

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