Zuletzt aktualisiert 5. Juni 2026
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am 4. Juni 2026 ein letztinstanzliches Urteil über Geldleistungen für Asylbewerber in Deutschland und in anderen Ländern der Union gesprochen, das den globalen Sozialtourismus massiv befeuern wird (Aktenzeichen C-621/24). Im Kern läuft dieses Urteil darauf hinaus, jedermann ein Recht auf Geldzahlungen aus der deutschen Staatskasse einzuräumen, unabhängig von der Frage, ob er sich rechtmäßig in Deutschland aufhält oder nicht.
Geld für’s Nichtstun
Die EU-Richter reagierten mit dem Urteil auf eine Normenkontrollanfrage des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2024 (Aktenzeichen B 8 AY 6/23 RBSG), das die Kürzung von Sozialleistungen und insbesondere den Verzicht auf Leistungen in Geld (statt in Sachen) an solche Asylbewerber zu beurteilen hatte, für deren Asylverfahren nach dem Dublin-II-Abkommen andere EU-Länder zuständig sind. Die Antwort fiel eindeutig aus: Der EuGH schreibt Deutschland vor, nicht nur Sachleistungen, sondern auch Geldleistungen erbringen zu müssen für Schein-Asylanten, die sich unrechtmäßig in Deutschland aufhalten.
Geld für’s Nichtstun ist ein zentraler Anreiz für Sozialtouristen, die beschwerliche Reise nach Europa auf sich zu nehmen, um dann dort von einem EU-Land ins nächste zu pilgern und mal zu schauen, welche Chancen sich ergeben für den Bezug eines mehr oder weniger mühelosen Einkommens.
Leistungen für seelisches Wohlbefinden
Mehr noch: Nicht nur, aber auch Schein-Asylanten haben laut EuGH ein einklagbares Anrecht darauf, sich in Deutschland wohlfühlen zu können. Ihr seelisches Befinden ist wichtig. Die „Legal-TributeOnline“ schreibt dazu:
„Weiterhin seien auch Geldleistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs unverzichtbar, um den betreffenden Menschen zu einem Minimum an Selbstbestimmung zu verhelfen. Sie ermöglichten es, sich über Unterkunft, Verpflegung und Kleidung hinaus Güter des täglichen Bedarfs und Verbrauchsgüter des Haushalts zu beschaffen. Außerdem werde damit ein Mindestmaß an Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gewährleistet. Geldleistungen trügen somit dazu bei, den Lebensunterhalt des Antragstellers und den Schutz seiner physischen und psychischen Gesundheit zu gewährleisten.“
Damit schlägt der EuGH der EU den Sargnagel ein. Geld für alle in Deutschland unabhängig von einem Recht auf Aufenthalt im gelobten Land ist objektiv unbezahlbar. Der Politik wird gar nichts anderes übrig bleiben, als das Konzept der EU als quasi-staatliche Rechtsgemeinschaft zu überdenken und zu korrigieren.
Schaffen wir die EU-Justiz ab, bevor sie uns abschafft!

Diese EU-Juristen haben offenbar jeden Bezug zum wirklichen Leben verloren.