Impfschäden werden nur selten anerkannt

Impfschäden werden nur selten anerkannt

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Zuletzt aktualisiert 8. Oktober 2022

Wer einen Impfschaden erlitten hat, muss ihn beim Versorgungsamt seines Bundeslandes geltend machen. Dort stehen die Chancen auf Anerkennung ohne gerichtliche Auseinandersetzung schlecht. Also rollt jetzt eine Prozesswelle an, wie der MDR berichtet.

Die Aussichten der Geschädigten sind in jeder Hinsicht trübe. Die gesundheitliche Einbuße lässt sich mit Geld nicht wirklich wieder gutmachen. Günstigstenfalls erhalten anerkannte Geschädigte eine Rente, wobei monatliche Beträge zwischen 164 und 864 Euro in Betracht kommen. Das rechnet mancher Erwerbstätige als Spesen ab. Der Höchstbetrag steht nur Geschädigten mit einer erheblichen Beeinträchtigung zu.

Rund 90 Prozent aller Anträge werden derzeit abgelehnt. Der Bittsteller muss nachweisen, dass sein Schaden kausal auf die Impfung zurückzuführen ist. Andere mögliche Ursachen muss er ausschließen. Eine bloße Abfolge von Ereignissen derart, dass der Geschädigte erst gesund war, dann geimpft wurde und daraufhin erkrankte, genügt nicht.

Selten haben impfbedingt erkrankte Menschen das relative Glück einer eindeutigen ärztlichen Diagnose, durch die der Zusammenhang mit der Impfung belegt werden kann. Und selbst in diesen Fällen stehen die Chancen der Impfstoffhersteller gut, Schadensersatzansprüche abbügeln zu können, denn ein gegenüber der Bevölkerung ungnädiger Gesetzgeber hat ihre Schadensersatzpflicht auf Fälle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Beides ist nur schwer bis gar nicht nachweisbar.

Die Pharmaindustrie – einschließlich der Bundesverdienstkreuzträger von BioNTech/Pfizer – verschanzt sich hinter dem Kleingedruckten, das jeder Impfling unterschreiben muss, bevor der Arzt zusticht. Darin wird auf mögliche Nebenwirkungen hingewiesen. Wer dann nach der Impfung erkrankt, hat Pech gehabt.

Karl Lauterbach hat das Thema übrigens noch nicht für sich entdeckt. Er plant lieber die nächste Impfoffensive.

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