Zuletzt aktualisiert 22. Juni 2025
Das deutsche Gesundheits-, Sozial- und Rentensystem ist ein Segen für die ganze Welt. Wer sich damit auskennt und anwaltlich gut beraten wird, hat ausgesorgt. Ein Broterwerb im Wege mühevoller Arbeit ist dank der Vorzüge dieses Systems für Millionen Menschen entbehrlich geworden.
Davon wollte auch eine nicht mehr ganz so junge Damen in Berlin profitieren, für die – immerhin – ein Arbeitgeber jahrelang Sozialversicherungsbeiträge abgeführt hat. Sie stammt aus dem Libanon. Oder aus der Türkei. Das lässt sich, weil das Leben kompliziert ist, nicht so genau feststellen. Um ihre Verrentung 14 Jahre vorzuverlegen, beantragte sie bei den deutschen Behörden die Vergabe einer neuen Sozialversicherungsnummer und eine Korrektur ihres Geburtsdatums, was zu einem spannenden Verwaltungsrechtsstreit hinführte. Über den schreibt die „Legal Tribune Online“:
„Die Frau reiste mit ihrem Ehemann 1981 nach Deutschland ein. Sie gab laut Gericht an, 1960 in Beirut geboren und staatenlos zu sein. Sie legte bei der Rentenversicherung einen libanesischen Pass vor, der die Angaben bestätigte, und erhielt daraufhin eine Sozialversicherungsnummer zum Geburtsjahr 1960. Wohl um frühzeitig Anspruch auf Rente zu erhalten, behauptete die Frau 2015 dann unter anderem Namen, sie sei 1946 in der Türkei geboren und besitze die türkische Staatsangehörigkeit. Sie legte einen 2014 ausgestellten türkischen Pass und einen Auszug aus dem türkischen Personenstandsregister vor. Die Dokumente bestätigten die Angaben.
Die Rentenversicherung lehnte es aber ab, das neue Geburtsjahr anzuerkennen. Dagegen klagte die Frau vor dem Sozialgericht und erhielt Recht. Die Rentenversicherung ging mit Erfolg in Berufung. Das LSG hob das erstinstanzliche Urteil auf und lehnte die Klage der Frau ab.“
Wie kann es sein, dass sie den Prozess in erster Instanz gewonnen hat? Was für ein Rechtsverständnis haben Juristen, die einen solchen Blödsinn urteilen?
Ausweispapiere und Geburtsurkunden werden von Behördenmitarbeitern in aller Welt gegen einen entsprechenden Obulus so ausgestellt, wie der Auftraggeber sie anfordert. Im islamischen Kulturkreis wird zudem kein Geburtstag gefeiert. Wann genau eine Person geboren wurde, ist nach islamischem Verständnis weniger wichtig. Die Geburt eines Kindes ist selbstverständlich auch für Muslime ein Anlass großer Freude und wird gefeiert – aber nur einmal, und zwar am Tag nach der Geburt. Und nicht jedes Jahr auf’s neue.
Ein Mensch kann nur entweder im Libanon oder in der Türkei geboren worden sein. Behauptet er mal das eine und dann etwas anderes, täuscht er offenbar die deutschen Behörden. Das sollte nicht ohne Konsequenzen bleiben – die hat eine solche Täuschungshandlung in Deutschland aber im Regelfall nicht.
Betrug wird belohnt. Der Ehrliche ist der Dumme. Das ist deutsche Wirklichkeit im Jahr 2025.
Symbolbild oben: Das Geld liegt in Deutschland auf der Straße. Menschen aus aller Welt sind herzlich zum Zugreifen eingeladen. | Urheber: grasberger | pixelio.de