Zuletzt aktualisiert 3. Juni 2025
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kann vor Entschlossenheit kaum noch geradeaus laufen. Gerade hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin im einstweiligen Verfahren die Zurückweisung dreier Somalier durch den deutschen Bundesgrenzschutz in Frankfurt Oder für rechtswidrig erklärt, da stellt er klar: Die Grenzkontrollen gehen weiter. Der Berliner Gerichtsbeschluss gelte nur für den Einzelfall.
Das klingt nach einer ganz harten Linie und dürfte dem Image der Regierung Merz mehr nutzen als schaden.
Anfang Mai hatten deutsche Grenzschützer an der polnisch-deutschen Grenze bei Frankfurt Oder zum wiederholten Mal drei Somalier, zwei Männer und eine Frau, aus einem Zug gefischt und nach Polen zurückgeschickt. Die deutsche NGO „PRO ASYL“ rühmt sich bei X, daraufhin für die rechtliche Interessenvertretung dieser drei Somalier gesorgt zu haben.
Tatsächlich half den Somaliern bereits am 9. Mai eine offenbar unter Mitwirkung von „PRO ASYL“ finanzierte Rechtsanwältin, die für ihre Mandanten nach einer an diesem Tag erfolgten Zurückweisung eines Einreiseversuchs beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Asylantrag stellte. Der ganze Vorgang erfolgte also in Absprache mit der NGO „PRO ASYL“.
Grundlage der Zurückweisung am 9. Mai war eine Verfügung des Bundesgrenzschutzes, die auf Polen als sicheren Drittstaat verwies. Diese Verfügung griff die NGO-unterstützte Rechtsanwältin am 14. Mai beim VG Frankfurt Oder mit einem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung an. Das Frankfurter Gericht verwies die Sache an einen Einzelrichter am VG Berlin. Der mochte aber die Last der politischen Scherereien, die der Fall versprach, nicht auf seine Schultern laden und reichte den Fall durch an eine mit drei Berufsrichtern besetzte Kammer des VG Berlin, dessen Vorsitz Dr. Florian von Alemann innehat. Der engagiert sich bei den Berliner „Grünen“ für eine mehr oder weniger bessere Welt.
Es kam, wie es kommen musste: Dr. von Alemann ergriff seine Profilierungschance und verfasste einen sehr gründlichen, 27-seitigen Beschluss (Beschlüsse im einstweiligen Verfügungs-Verfahren kommen häufig auch mit drei Seiten oder noch weniger aus) und beanstandete, den drei Somaliern stehe in Deutschland ein Verfahren zu, in dessen Rahmen festgestellt wird, welcher EU-Staat für die Durchführung ihres Asylverfahrens zuständig sei.
Das ist zwar selbstverständlich und ganz offensichtlich Polen. Aber es liegt zwar außerhalb jeder normalen, nicht aber außerhalb jeder juristischen Logik, auch über eine vollkommen offensichtliche Sache ein Verfahren zuzulassen.
Fazit: Das ganze Vorgehen ist plemplem, aber formaljuristisch nicht zu beanstanden. Und es führt uns wieder einmal vor Augen, wer die politischen Verantwortlichen der aktuellen deutschen Migrationsmisere sind.
Das Problem kann nur politisch gelöst werden, nicht juristisch.
Foto oben: Alexander Dobrindt spielt an der Grenze den starken Mann. Aber er kommt der Migrationsmisere nicht bei.