AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft

AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft

Zuletzt aktualisiert 2. Mai 2025

Das Bundesamt für „Verfassungsschutz“ hat die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Das berichtet die Behörde auf ihrer Internetseite, die daraufhin am 2. Mai zeitweise überlastet und nicht erreichbar war.

Zur Begründung führt der „Verfassungsschutz“ aus:

„Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stuft die ‚Alternative für Deutschland“ (AfD) seit dem heutigen Tag aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. (…)

Zu diesem Schluss kommt das BfV nach intensiver und umfassender gutachterlicher Prüfung. Dem gesetzlichen Auftrag folgend hatte das BfV das Agieren der Partei an den zentralen Grundprinzipien der Verfassung zu messen: Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatsprinzip. Dabei wurden neben der Programmatik und den Verlautbarungen der Bundespartei insbesondere die Äußerungen und sonstigen Verhaltensweisen ihrer Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie ihre Verbindungen zu rechtsextremistischen Akteuren und Gruppierungen betrachtet. (…)

Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. Es zielt darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen. Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes.

Dieses ausgrenzende Volksverständnis ist Ausgangspunkt und ideologische Grundlage für eine kontinuierliche Agitation gegen bestimmte Personen oder Personengruppen, mit der diese pauschal diffamiert und verächtlich gemacht sowie irrationale Ängste und Ablehnung ihnen gegenüber geschürt werden. Dies zeigt sich in der Vielzahl fortlaufend getätigter fremden-, minderheiten- sowie islam- und muslimfeindlichen Äußerungen von führenden Funktionärinnen und Funktionären der Partei. Insbesondere die fortlaufende Agitation gegen Geflüchtete beziehungsweise Migrantinnen und Migranten befördert die Verbreitung und Vertiefung von Vorurteilen, Ressentiments und Ängsten gegenüber diesem Personenkreis. Die Abwertung der vorgenannten Personengruppen zeigt sich auch in der pauschalisierenden Verwendung von Begriffen wie „Messermigranten“ oder in der generellen Zuschreibung einer ethnokulturell bedingten Neigung zu Gewalt durch führende Mitglieder der AfD.“

Diese Wertungen des „Verfassungsschutzes“ dienen offenbar dem Zweck, ein Parteiverbotsverfahren vorzubereiten.

Die AfD wird bundesweit mindestens von vielen hundert, wahrscheinlich aber eher von einer vierstelligen Zahl von V-Leuten unterwandert. Im Fall des NPD-Verbotsverfahrens hat sich herausgestellt und ist auch gerichtlich belegt, dass immer wieder V-Leute der Geheimdienste selbst jene extremistischen Inhalte beigesteuert haben, die vor Gericht als Belege für die behauptete Verfassungsfeindlichkeit der zu verbietenden Partei zitiert worden sind. Kritiker vermuten, dass bei der AfD nicht anders vorgegangen werden wir.

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