Mit Recht gegen Correctiv

Mit Recht gegen Correctiv

Kommentare deaktiviert für Mit Recht gegen Correctiv

Zuletzt aktualisiert 7. März 2020

Das in Essen ansässige staatlich geförderte Medienunternehmen „Correctiv“ hat bei Facebook die Zensur zweier Artikel ausgelöst, die bei „Signal“ veröffentlicht worden sind. Diese Artikel sind jetzt über Facebook nur noch eingeschränkt verfügbar und mit dem Warnhinweis versehen, sie seien inhaltlich falsch und irreführend. Dabei geht es im Einzelnen um folgendes:

Als sachlich falsch und irreführend stuft „Correctiv“ den Artikel „Tobias Rathjen – Produkt einer kranken Gesellschaft“ ein, verbunden mit dem einleitenden Satz. „Der Mörder von Hanau war ein verrückter Verschwörungstheoretiker, aber kein Rechtsextremist.“ „Correctiv“ stellt hierzu fest, diese Darstellung sei „größtenteils falsch: Der Anschlag von Hanau war nach bisherigem Kenntnisstand politisch motiviert.“

Hierzu ist festzustellen: Verschiedene Äußerungen des mutmaßlichen Attentäters von Hanau lassen den Schluss zu, dass der Mann wirren Verschwörungstheorien anhing. Hingegen sind bislang keine Verbindungen des Tobias Rathjen in organisierte politische Milieus bekannt geworden. Auch bekannte liberale Autoren stufen ihn als „irre“ ein, siehe hier. Diese Tatsache wird von „Correctiv“ unterdrückt. Sie soll bei Facebook nicht mehr erscheinen und der Öffentlichkeit vorenthalten werden.

Des weiteren hat „Correktiv“ den Artikel „Erfurter Kita verbietet Faschingsverkleidung“ mit der Einleitung „In einer Erfurter Kita soll dieses Jahr der Fasching ausfallen“ zensiert und behauptet allen Ernstes, er sei „teilweise falsch: Kindern in einer Kita in Erfurt wird nicht verboten, sich 2020 an Fasching zu verkleiden“.

Wahr dagegen ist: Die hier verlinkte Anordnung der Kita Campus Kinderland ist leider echt. Sie verbietet ausdrücklich die Verkleidung der Kita-Kinder am 24. und 25. Februar 2020, also an Fasching. Stattdessen verweist sie auf die Möglichkeit, sich am 17. Januar 2020 bei einer anderen Feier zu verkleiden. Aber der 17. Januar ist eben gerade kein Faschingstag. Insofern ist unsere Aussage zum Verkleidungsverbot richtig und die Aussage von „Correctiv“ ist falsch, siehe auch die Medienberichte hier und hier.

Die Tatsachenbehauptung von „Correctiv“, meine Darstellungen in den beiden zensierten Artikeln seien falsch, ist selbst eine falsche Tatsachenbehauptung. Ich persönlich als Autor sowie der gemeinnützige Verein Signal für Deutschland e.V. sind nicht bereit, diese Zensurmaßnahmen von „Correctiv“ hinzunehmen. Wir werden deshalb „Correctiv“ in beiden Fällen zivilrechtlich auf Unterlassen in Anspruch nehmen.

Unser Ziel ist es dabei, eine Grundsatzentscheidung zur Wiederherstellung der Meinungsfreiheit in Deutschland herbeizuführen. Wir werden deshalb den Rechtsstreit nötigenfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte tragen und keinen Aufwand scheuen, um „Correctiv“ in die Schranken zu weisen!

Bitte unterstützen Sie unsere Kampagne „Mit Recht gegen Correctiv“ mit einer steuerlich abzugsfähigen Spende! Verbreiten Sie die beiden Artikel im Internet so umfassend wie möglich und helfen Sie mit, die Zensurmaßnahmen von „Correctiv“ zur Unterdrückung der Wahrheit aufzuklären! Gemeinsam sind wir stark!

Diesen Beitrag teilen: