Die AfD im Blick des „Verfassungsschutzes“

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Zuletzt aktualisiert 20. April 2018

Die AfD ist ins Visier der Innenminister geraten, die ausnahmslos konkurrierenden Parteien angehören. Sie soll nun mit Methoden aus der Zeit des Kalten Krieges bekämpft werden, deren ursprünglicher Sinn und Zweck darin bestand, die Zersetzung der jungen bundesdeutschen Demokratie durch stalinistische Geheimdienste abzuwehren.

Noch vor Gründung der DDR bestand in der sowjetischen Besatzungszone eine „Deutsche Verwaltung des Inneren“, die im Jahr 1949 in Westdeutschland eine GmbH ins Leben rief und mit Geldmitteln versorgte, aus der heraus im Oktober desselben Jahres eine national-neutralistische Partei gegründet wurde, die im Auftrag Stalins die gerade entstandene westdeutsche Bundesrepublik den US-Amerikanern entfremden sollte: die Sozialistische Reichspartei (SRP). Das Projekt war relativ erfolgreich. Die Partei gewann mehr als 40.000 Mitglieder und zog in Niedersachsen in den Landtag ein.

Hinter den Kulissen entbrannte ein Krieg der Geheimdienste. Aufgabe des „Verfassungsschutzes“ war es, die Partei unschädlich zu machen – und zwar dadurch, dass die Behörde deren Führung übernahm. Das gelang nahezu vollständig.

Vorsitzender der SRP wurde Dr. Fritz Dorls, ein V-Mann des „Verfassungsschutzes“. Er machte die Partei verbotsreif u.a. durch ihre Fokussierung auf nationalsozialistische politische Ziele und eine Satzungsänderung, die einen Parteirat verankerte mit Mitgliedern „auf Lebenszeit“, also ohne demokratische Wahl. Das Verbotsverfahren lief beim Bundesverfassungsgericht auch deshalb glatt und sogar ohne mündliche Verhandlung durch, weil der federführende Rechtsbeistand der SRP, Rechtsanwalt Rudolf Aschenauer, ebenfalls V-Mann des „Verfassungsschutzes“ war. Anklage und Verteidigung kamen aus einer Hand.

Mit dem SRP-Verbot erreichte die Regierung Adenauer zwei Ziele: Sie zerschlug ein Machtinstrument des ostzonalen Geheimdienstes auf ihrem eigenen Territorium und bereitete erfolgreich das Verbotsverfahren gegen die KPD vor – und zwar propagandistisch. Denn sie konnte darauf verweisen, erst eine Nazipartei ausgeschaltet zu haben, um dem sodann – sozusagen zum Ausgleich – das Verbot der kommunistischen Partei folgen zu lassen.

Rechtsstaatlich war das nicht. Aber im Kampf gegen den Kommunismus stalinistischer Prägung ließ man damals gerne mal eine fünf gerade sein.

Und mit solchen Methoden soll heute, im 21. Jahrhundert, nun also die AfD bekämpft werden? Mit geheimdienstlicher Unterwanderung durch V-Leute? Mit Beschaffungs-Extremisten? Mit gekauften Anwälten, die für die Gegenseite arbeiten?

Damit entlarvt sich die politische Klasse selbst: Und zwar als eine Räuberbande, die den Staat zu ihrer Beute machen will.

Wir leben in anderen Zeiten und unter anderen Verhältnissen mit anderen Anforderungen. Denen, die mit bezahlten Provokateuren aus der AfD eine rechtsextreme Partei machen wollen, wird ihr eigener böser Wille zum Verhängnis werden. Denn die Deutschen von heute sind reif für die Demokratie, für eine ehrliche politische Debatte und für echte Meinungsfreiheit.

Wer dem keinen Respekt zollt, den bestraft die Geschichte.

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