Berliner Justiz verhätschelt Klima-Kleber

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Zuletzt aktualisiert 28. September 2023

Bundesweit tut sich die Polizei schwer im Umgang mit Klima-Klebern, die den Straßenverkehr behindern und öffentliches Eigentum mit Farbe vollschmieren. In Berlin aber gelangen den Beamten im alltäglichen Kleinkrieg mit der selbsternannten „letzten Generation“ einige Achtungserfolge: in Zivil verhinderten sie Straßenblockaden, noch bevor sie begannen. Siehe Video unten.

Nun macht ein Urteil eines Berliner Verwaltungsgerichtes die zuletzt mühsam erarbeiteten Teilerfolge zunichte. Denn wer sich auf der Straße festklebt und dadurch einen Polizeieinsatz provoziert, muss dessen Kosten nicht tragen, entschied am 21. September die 1. Kammer des VG Berlin (VG 1 L 363/23) im Eilverfahren.

Dabei ging es um einen Gebührenbescheid aus dem Jahr 2022 über 241 Euro. Der Beschluss ist noch lange nicht rechtskräftig – weder im einstweiligen Verfahren, noch in der Hauptsache. Der Ausgang ist offen und rein rechtlich eine abschließende Regelung sowohl in die eine als auch in die andere Richtung möglich, wie die „Legal Tribune Online“ berichtet.

Bei dem Verfahren geht es um weit mehr als 241 Euro: es geht um das Geschäftsmodell der Klima-Kleber, zu dem ich bereits am 25. September merkt habe:

„Der Spuk wird so lange weitergehen, wie er mehr Spendengelder einbringt, als die Spesenrechnungen der Blockierer, ihre Geldstrafen und die Schadensersatzforderungen kosten. Das ist der nächste Kipp-Punkt und die derzeit noch unbeantwortete Frage: Wann wird dieser pseudopolitische Mummenschanz endlich unrentabel?“

Falls jeder Klima-Kleber, dessen Personalien die Polizei feststellt, 200 bis 300 Euro für den Polizeieinsatz bezahlen muss – gerne auch mehrfach am Tage –, ist die Kasse des Spendensammelvereins bald leer. Die Berliner Richter haben dabei offenbar zu sehr auf den Einzelfall abgestellt und unberücksichtigt gelassen, dass er Bestandteil einer aus vielen Einzelhandlungen bestehenden, übergeordneten Kampagne ist, die Polizisten von der Arbeit abhält zu dem durchaus verwerflichen Zweck, öffentliche Aufmerksamkeit für die Täter und ihre Spendenkampagnen zu erzeugen.

Ein gehöriger Teil dieser Bande ist ganz offenbar eher ökonomisch als politisch, eher an der Herumtreiberei als an volkswirtschaftlich produktiver Arbeit interessiert. Das sollten die Richter in allen noch anstehenden Verfahren berücksichtigen.

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