EuGH rüffelt Ungarn

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Zuletzt aktualisiert 14. Mai 2020

Die ungarischen Transitlager für Asylbewerber verstoßen gegen EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Geklagt hatten vier Asylbewerber aus dem Iran und aus Afghanistan, die über die Türkei, Bulgarien und Serbien nach Deutschland gekommen waren. Die Ungarn hatten sie unweit der Grenze zu Serbien im Lager Röszke untergebracht – in Containern hinter Stacheldraht. Das hätten sie nicht tun dürfen, urteilten jetzt die EU-Richter.

Denn die Unterbringung im Lager käme einer Haftstrafe für die Insassen gleich, denen Bewegungsfreiheit in Ungarn zu verschaffen sei. Und eine Inhaftierung käme eben nur aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung im Einzelfall in Betracht.

Die können die Kläger nun durchaus bekommen: Sie sind, wie die ungarischen Behörden feststellten, über ein Land illegal nach Ungarn eingereist, in dem ihnen keine Verfolgung droht, nämlich Serbien. Die Serben weigern sich, sie zurückzunehmen. Die Frage sei erlaubt: Mit welchem Recht tun sie das? Ungarn hat die vier – wie viele andere Wirtschaftsflüchtlinge – im Transitlager Röszke untergebracht, um Möglichkeiten zu suchen, sie nach Afghanistan und in den Iran zurückzuführen.

Fazit: Die Luxemburger Gerichtsentscheidung ist realitätsfern und wird an der ungarischen Asylpraxis nichts ändern, sondern lediglich zusätzliche Arbeit für die ungarische Justiz schaffen, der jetzt aufgegeben ist, jeden einzelnen illegalen Einwanderer strafrechtlich zu verurteilen, bevor es ins Transitlager kommt und früher oder später dorthin zurückgeführt wird, wo er hergekommen ist.

Nach Ausschreitungen am ungarisch-serbischen Grenzübergang Röszke hat die ungarische Regierung in Röszke ein Transitlager eingerichtet, in dem sie jeden Asylbewerber unterbrachte, der über Serbien nach Ungarn kam. Das darf sie nun nur noch im Einzelfall aufgrund eines Gerichtsurteils, befanden die EuGH-Richter.

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