Zuletzt aktualisiert 11. April 2026
Als ein Heilbronner Rentner Bundeskanzler Friedrich Merz bei Facebook mit Pinocchio verglich, handelte er sich damit ein Strafverfahren wegen „Politikerbeleidigung“ nach dem relativ neuen Paragraphen 188 des Strafgesetzbuches ein. Die zuständige Staatsanwaltschaft entschied allerdings pragmatisch für die Meinungsfreiheit und lehnte es ab, den Mann anzuklagen. Andere haben da weniger Glück.
Jetzt berichtet die NZZ über ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, das der „Tagesspiegel“ gegen das Bundeskanzleramt erstritten hatte. Demnach muss die Behörde Einzelheiten zu den rund 300 Strafverfahren bekanntgeben, die derzeit anhängig sind im Zusammenhang mit Meinungsäußerungen, durch die Friedrich Merz möglicherweise beleidigt worden sein könnte (Az. VG 27 L 254/25).
Das ist doppelt peinlich für die Außenwahrnehmung des deutschen Staates: Einerseits wird offenbar, dass die Obrigkeit ein Problem damit hat, ihre Bevölkerung von derber Kritik an der hochwohlgeborenen politischen Elite abzuhalten. Und dann drückt sie sich auch noch vor der Beantwortung diesbezüglicher Medienanfragen und lässt sich gerichtlich zur Erteilung von Auskünften verurteilen.
Im Falle des Heilbronner Rentners hatte die Staatsanwaltschaft entschieden, dessen Äußerung „Pinocchio kommt nach HN“ sei eine „zulässige Machtkritik“. Damit werden Merz & Co. leben müssen, denen es zudem jederzeit freisteht, den Weg frei zu machen für politische Veränderungen und sich dadurch weiterer Schelte aus der Bevölkerung zu entziehen.

