Erst fährt und fliegt nichts wegen Wetter. Und danach wird gestreikt.

Zuletzt aktualisiert 12. Februar 2026

 

In diesen Tagen streiken rund 4800 Piloten der Lufthansa und der Lufthansa Cargo. Auf das witterungsbedingte Chaos an den Flughäfen folgt deshalb nahtlos ein weiterer Ausfall zahlloser Flüge. Der volkswirtschaftliche Schaden beträgt mehrere hundert Millionen Euro pro Streiktag.

Ein Copilot der Lufthansa startet mit 7.380 Euro monatlich ins Berufsleben. Erfahrene Kapitäne landen irgendwann bei 16.700 Euro. Monatlich, wohlgemerkt. Das verdient manch anderer im ganzen Jahr.

Davor haben die Mitarbeiter der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) einen ähnlichen Streik hingelegt, aber auf bescheidenerem Niveau: Erst machte Blitzeis in Berlin jeden, der kein Auto hat, zum Fußgänger. Dann verdeutlichten die BVG-Kutscher, dass sie mit 3.180 Euro brutto Einstiegsgehalt pro Monat plus 225 Euro Verkehrsdienstzulage für 37,5 Wochenarbeitsstunden nicht über die Runden kommen. Hinzu kommen Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge, 500 Euro Urlaubsgeld und eine Dienstkleidungspauschale von 80 Euro im Monat. Das Spitzengehalt beträgt unterhalb der Management-Ebene brutto 4.590 Euro monatlich.

Streiktabelle des Jahres 2026

DatumGewerkschaftBereichGründe/ForderungenBruttoeinkommen vor StreikBruttoeinkommen nach Streik
Januar 2026ver.diBildung (Lehrkräfte)7% Gehaltserhöhung, min. 300 EuroCa. 3.000 EuroCa. 3.210 Euro
Januar 2026ver.diGesundheitswesen8,6% Erhöhung, bessere ArbeitsbedingungenCa. 2.800 EuroCa. 3.020 Euro
Februar 2026ver.diUniklinikenWarnstreiks, um Druck auf Arbeitgeber auszuübenCa. 3.200 EuroNoch nicht bekannt
Februar 2026GDLDeutsche Bahn6% GehaltserhöhungCa. 3.500 EuroCa. 3.710 Euro

Zwischen Lufthansapiloten und BVG-Fahrern klafft eine gewaltige Einkommenslücke, zumal Steuern und Sozialabgaben die Nettoeinkünfte massiv belasten. Nicht vergleichbar sind alle Branchen, in denen zuletzt wie auch aktuell gestreikt wurde und wird, mit den echten Niedriglöhnern, denen oft das Wasser bis zum Hals steht und die es kaum schaffen, Miete, Strom und Auto zu bezahlen.

Nicht die Ärmsten der Armen streiken, sondern im Regelfall eher die Privilegierten. Das belegt auch ein Blick auf jene Arbeitskämpfe, die in 2026 abgeschlossen werden konnten:

  1. Bildung (Lehrkräfte): Im Januar 2026 streikten zahlreiche Lehrkräfte bundesweit für eine Erhöhung von sieben Prozent des Einkommens, mit einem Mindestbetrag von 300 Euro. Vor dem Streik lag das durchschnittliche Bruttoeinkommen bei etwa 3.000 Euro.
  2. Gesundheitswesen: Ebenfalls im Januar 2026 rief ver.di zu Streiks im Gesundheitssektor auf, wo eine Erhöhung um 8,6% gefordert wurde. Das ursprüngliche Einkommen betrug rund 2.800 Euro.
  3. Unikliniken: In den ersten Februarwochen fanden Warnstreiks in den Unikliniken statt, um auf die fehlenden Angebote der Arbeitgeber zu reagieren. Die Gehaltserhöhungen sind noch nicht abschließend festgelegt, es wird noch verhandelt.
  4. Deutsche Bahn: Die GDL hat in Verhandlungen eine Gehaltssteigerung von 6% gefordert. Vor den Gesprächen lag das Einkommen von Lokführern bei etwa 3.500 Euro.

Reform des Streikrechts

Deutschland erlebt seit Jahren einen beispiellosen wirtschaftlichen Niedergang. Die Realeinkommen sinken. Was wir jetzt erleben, sind Verteilungskämpfe um die Frage, wer schneller absteigt und wer seine Privilegien länger verteidigen kann.

Wenn wir die deutsche Volkswirtschaft wieder nach vorn bringen wollen, ist eine Reform des Streikrechts unverzichtbar:

Ein Streikrecht sollte nur bestehen für Arbeitnehmer, die weniger als vielleicht um die 80 Prozent des Durchschnittseinkommens einer Branche verdienen. Die Quote kann durchaus je nach Branche verschieden sein.

Allein schon eine solche Quotierung würde viele Arbeitskämpfe weit im Vorfeld abwenden: Die Arbeitgeber werden vorausschauend versuchen, ein Streikrecht ihrer Arbeitnehmer durch rechtzeitige Anpassungen der Einkünfte abzuwenden.

Hauptursachen des wirtschaftlichen Niedergangs Deutschlands sind die Migrationspolitik, das Wachstum der Bürokratie und die Energiepolitik. Eine wichtige flankierende Maßnahme nach einem einschlägigen Kurswechsel wird einer Reform des Streikrechts werden.

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