Zuletzt aktualisiert 18. Februar 2026
Die deutsche Justiz scheitert auch nach mehreren brutalen Gewalttaten an der Aufgabe, einen gemeingefährlichen Verbrecher aus Eritrea abzuschieben. Die Ursache des Problems ist politisches Versagen. Den Preis für dieses Versagen mussten im Januar 2026 drei junge Mitarbeiter des MediaMarktes in Ulm bezahlen, die der 29-jährige Mahmoud aus Eritrea niederstach. Eines seiner Opfer wurde dabei lebensgefährlich verletzt.
Dass der Mann gefährlich war, fiel bereits mehr als fünf Jahre zuvor auf. Denn im August 2020 schlug Mahmoud aus nichtigem Anlass mit einem abgebrochenen Flaschenhals auf einen etwa gleichaltrigen Mitbewohner des Asylantenheims ein, in dem er auf Kosten des deutschen Steuerzahlers untergebracht war. Trotzdem hatten Polizei und Justiz keine Handhabe, die Allgemeinheit dauerhaft vor dem offenbar brutalen und zum Jähzorn neigenden Mann zu schützen.
Es reichte nur für eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Die war im Dezember 2025 verbüßt, so dass der Täter wieder auf seine Mitmenschen losgelassen wurde. Und das, obwohl er in der Haft randalierte, eine Toilettenschüssel aus der Verankerung riss und eine Videokamera zerstörte.
Warum konnte Mahmoud nach der Verbüßung seiner Haft nicht nach Eritrea abgeschoben werden?
Die ernüchternde Antwort des zuständigen baden-württembergischen Migrationsministeriums lautet: „Für eine Abschiebung notwendige Identitätsdokumente lagen im konkreten Fall nicht vor.“ Das berichtet der „Focus“. Eritrea wirkt bei der Rückführung seiner Staatsbürger nicht mit und stellt beispielsweise keine Ersatz-Identitätsdokumente aus.
Hier ist der Gesetzgeber gefragt! Es kann nicht richtig sein, dass Personen, die ohne oder mit falschen Papieren nach Deutschland einreisen, relative Narrenfreiheit haben und zum dauerhaften Risiko für ihre Mitmenschen werden. Falls es Friedrich Merz ernst meinen würde mit der Migrationswende, würden er und seine Regierung dieses Problem angehen, statt der Entwicklung tatenlos zuzusehen!
