Zuletzt aktualisiert 21. Juli 2025
Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) bewertet die Chancen eines bundesweiten AfD-Parteiverbots als gering. Stattdessen will die frühere Vizepräsidentin des Bundesamtes für „Verfassungsschutz“ einen anderen Weg gehen und einzelne Gliederungen der Partei verbieten sowie bestimmten AfD-Vertretern die Grundrechte gerichtlich aberkennen lassen. Das erklärte die 50-Jährige im Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“.
Alle AfD-Landesverbände auf dem Gebiet der ehemaligen DDR außer Berlin werden von den jeweiligen „Verfassungsschutz“-Behörden als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Anders als bei der Gesamtpartei sei bei diesen Gliederungen wahrscheinlich der Nachweis eines „aggressiv-kämpferischen“ Vorgehens gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland möglich.
Die Grundrechtsverwirkung ist in Artikel 18 des Grundgesetzes geregelt. Ihre Anwendung könnte einzelnen AfD-Vertretern wie dem Thüringer Landesvorsitzenden Björn Höcke die Möglichkeit wegnehmen, bei Wahlen zu kandidieren. Die AfD als Ganzes dagegen „agiert strategisch und bewegt sich zumeist haarscharf unterhalb der Schwelle dessen, was ihr juristisch gefährlich werden könnte“, äußert Badenberg in dem Interview.
Felor Badenberg ist Verwaltungsjuristin und CDU-Politikerin. Sie wurde 1975 in Teheran geboren.