Screenshot einer Internetseite der „Antifa-Ost“.

Zuletzt aktualisiert 15. November 2025

Wie das US-Außenministerium mitteilt, haben die USA die „Antifa-Ost“ und drei weitere deutsche kriminelle Vereinigungen als Terrororganisationen eingestuft. Sie stehen jetzt nach US-Recht mit Organisationen wie der Hisbollah, Hamas und Al-Kaida sowie mit der US-„Antifa“ auf einer Stufe.

Zur Begründung heißt es, die „Antifa-Ost“ habe in den Jahren 2018 bis 2023 „zahlreiche Angriffe gegen Personen, die sie als ‚Faschisten‘ oder Teil der ‚rechten Szene‘ in Deutschland ansieht“ verübt. Bei mindestens einem Überfall in Ungarn im Februar 2023 wurde dabei auch eine völlig unpolitische Person schwer verletzt, die lediglich aufgrund ihrer Kleidung von Schlägern der „Antifa-Ost“ als „Neonazi“ eingestuft und angegriffen worden ist. Ein Mitglied der Gruppe, Maja T., ist seither in Ungarn inhaftiert und muss mit einer Haftstrafe von bis zu 24 Jahren rechnen. Der Prozess dauert an und wird im Januar 2026 fortgesetzt.

Nicht nur den Mitgliedern terroristischer Gruppen droht die Beschlagnahmung von Vermögen, auf die US-Behörden Zugriff haben, sowie ein Einreiseverbot in die USA, sondern auch deren Unterstützern. Vertreter der Linken und der Grünen haben wiederholt die Freilassung von Maja T. eingefordert und verharmlosen den Terror der „Antifa“. Dazu gehören Heidi Reichinnek (Die Linke) und Katrin Göring-Eckardt (Grüne), die möglicherweise mit Problemen rechnen müssten, falls sie in die USA reisen würden.

Auch deutsche Strafverfolger bewerten die „Antifa-Ost“ als kriminelle Vereinigung. Im Juli 2025 hat die Bundesanwaltschaft gegen sechs mutmaßliche Mitglieder der Gruppe in Düsseldorf Anklage erhoben, denen sie die Beteiligung an Überfällen auf angebliche „Rechtsextremisten“ vorwirft. Die Tatvorwürfe lauten: Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, gefährliche Körperverletzung und versuchter Mord.

Schreibe einen Kommentar