Zuletzt aktualisiert 5. März 2026
Die „Bild“-Zeitung feiert Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und mit ihm die Regierung Friedrich Merz. Dobrindt hat zusammen mit den Innenministern der Niederlande, Österreichs, Dänemarks und Griechenlands eine „Arbeitsgruppe für innovative Drittstaatenlösungen“ ins Leben gerufen, die jetzt Abschiebe-Zentren außerhalb Europas einrichten will.
Die könnten in Nordafrika liegen. Oder in den Kurdengebieten im Nordirak, falls dort nicht bald der Nahostkrieg Einzug hält. Sogar Uganda ist im Gespräch. Etwas Genaues weiß offenbar bislang niemand, und alleine schon diese Unklarheit garantiert ein langjähriges politisches Hin- und Her mit vielen publikumswirksamen Willensbekundungen und wenig bis gar keinen greifbaren Ergebnissen.
Rückkehrzentren = Remigrationszentren?
Falls es irgendwann tatsächlich einmal irgendwo Abschiebe-Zentren geben sollte – auch „Return Hubs“ oder „Rückkehrzentren“ genannt -, soll folgendes geschehen: Die Asylbewerber kommen, wie gehabt, in ein EU-Land. Dort durchlaufen sie, wie bisher, ihr Asylverfahren. Wird ihr Asylantrag abgelehnt und nimmt ihr (ggf. mutmaßliches) Herkunftsland sie nicht zurück, werden sie ins „Rückkehrzentrum“ gebracht. Dort bleiben sie dann solange, bis sich für sie irgendwann irgendeine Lösung findet, wie auch immer sie aussehen mag.
„Rückkehrzentrum“ ist offenbar ein anderer Begriff für „Remigrationszentrum“. Die Regierung darf so etwas selbstverständlich fordern. Fordert dagegen die Opposition genau dasselbe, ist sie „rechtsextrem“, „rassistisch“ und „verfassungsfeindlich“.
Nach einer Verkürzung der Asylverfahren und einer effizienten Eindämmung des Asylmissbrauchs geschweige denn nach Einsparungen für den Steuerzahler hört sich das alles nicht an. – Aber was wäre die Alternative?
Wie echter Grenzschutz funktionieren könnte
Stellen wir uns einmal vor, an der deutschen Außengrenze und an den Flughäfen müsste jeder, der einreisen will, gültige Papiere vorlegen. Falls er die nicht hat, wird er an Ort und Stelle – ohne jedes Verfahren – zurückgewiesen. Andernfalls wird der Ort seiner Einreise notiert, sofern er weder Deutscher, noch EU-Bürger ist.
Stellt er als Nicht-EU-Bürger später in Deutschland einen Asylantrag, dann wird er in ein Fahrzeug gesetzt und zu genau derjenigen Stelle zurückgebracht, an der er nach Deutschland eingereist ist. Exakt dies entspricht dem Dublin-Abkommen, gültig für alle EU-Staaten, Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein.
Das sei rechtlich nicht möglich, wenden Kritiker ein. Erlaubt sei die Frage: Warum nicht? Und ist es nicht so, dass die zuständigen Parlamente Gesetze nicht auch ändern können, falls sich Probleme mit ihrer Anwendung oder Auslegung ergeben?
Dobrindts Remigrationszentren werden das bürokratische Monster der EU noch weiter aufblasen und möglicherweise das Image der Regierung Merz minimal aufpolieren, nicht ab erwerbslosen jungen Männern aus aller Welt die Hoffnung auf ein besseres Leben in Mitteleuropa wegnehmen. Mit ihnen verschiebt sich die „Migrationswende“ wieder ein Stück weiter in die Zukunft. Ansonsten gilt: Raider heißt jetzt Twix, sonst ändert sich nix.
