Zuletzt aktualisiert 7. August 2025
Ein Artikel in der „Mainpost“ wird derzeit zwar von den Massenmedien weitgehend ignoriert, erhitzt aber die Gemüter in den sozialen Netzwerken, Überschrift: „Kürzungen bei der Rente drohen: Wird die Mütterrente komplett abgeschafft?“
Schon allein der Begriff einer Rentenkürzung lässt aufhorchen: Einerseits ist jedermann klar, dass es mit dem Auseinanderdriften der kleiner werdenden Zahl erwerbstätiger junger Menschen einerseits und der Jahr für Jahr größer werdenden Zahl von Rentnern auf der anderen Seite wirtschaftlich schwieriger wird, das gegenwärtige objektive Rentenniveau aufrechtzuerhalten. Die Sozialversicherungsbeiträge können nicht uferlos weiter ansteigen. Irgendwo ist Schluss.
Andererseits wird keine der im Bundestag vertretenen Fraktionen offenen politischen Selbstmord begehen und die Rente formal kürzen. Die Politik setzt offenbar darauf, dass das Problem weginflationiert wird. Das ist dann zwar eine objektive, nicht aber eine formale Rentenkürzung.
Also: Niemand fordert offiziell eine Abschaffung der Mütterrente. Trotzdem ist bemerkenswert, wer sich in der aktuellen politischen Debatte bereits vorbeugend gegen die Abschaffung in Stellung bringt.
Der Sozialverband VdK warnt vor rechtlichen Problemen – Stichwort Vertrauensschutz – bei einer Kürzung der Mütterrente und droht im Fall eines rückwirkenden Entzugs vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
Laut DIW Berlin würde eine Abschaffung die Bruttorente älterer Frauen im Schnitt um 85 € pro Monat mindern. Das Armutsrisiko unter Rentnerinnen würde von 19,4 % auf 22,3 % steigen. Der sogenannte Gender Pension Gap (Unterschied zwischen Männern und Frauen) würde von derzeit etwa 32 % auf 39 % anwachsen, also um über 20 % steigen
Besonders betroffen wären Frauen mit geringem Einkommen, mit mehr als drei Kindern sowie geschiedene Frauen – sie könnten monatlich durchschnittlich 107 € weniger bekommen.
Die Mütterrente wurde im Juli 2014 eingeführt, um die rentenrechtliche Benachteiligung von Eltern – insbesondere Müttern – auszugleichen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Konkret wurde die Anrechnungszeit für Erziehung von einem auf zwei Jahre (ab 2019: zweieinhalb Jahre) erhöht. Ihr Wegfall würde den Bundeshaushalt jährlich im 14 Milliarden Euro entlasten.
Das ist alles kein gutes Zeichen.