Neue Erkenntnisse treffen Frauke Brosius‑Gersdorf schwer. | Snapshot: YouTube

Zuletzt aktualisiert 5. August 2025

Der Plagiatsjäger Stefan Weber hat sein Abschlussgutachten über die Dissertation von Frauke Brosius‑Gersdorf veröffentlicht. Darin erhebt er einen Ghostwriting‑Verdacht gegen die umstrittene Kandidatin für ein Richteramt im Bundesverfassungsgericht: Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit habe ihr Ehemann Hubertus Gersdorf Teile der Dissertation geschrieben. Die Begründung: Hunderte Textpassagen weisen identische oder stark ähnliche Formulierungen und Zitierfehler auf. Besonders brisant sei, dass einige Quellen bereits vor 1997 von Gersdorf publiziert wurden.

Er nennt drei mögliche Szenarien, die zu diesem Ergebnis hingeführt haben können:

Erstens: Brosius‑Gersdorf hat bei ihrem Mann abgeschrieben

Zweitens: Er hat bei ihr abgeschrieben.

Drittens: Beide haben ohne Deklaration gemeinsam gearbeitet (Kollusion) – letzteres wäre ein klarer Verstoß gegen wissenschaftliche Regeln.

Weber bekräftigte, dies sei kein formeller Plagiatsvorwurf, sondern ein Verweis auf wissenschaftliche Unredlichkeit: „Die Sichtweise der CDU (…) dass Plagiatsvorwürfe gegen Frau Brosius‑Gersdorf erhoben wurden, ist falsch.“ Dennoch sieht er das Ergebnis seiner strukturellen Analyse als Beleg für Unstimmigkeiten.

Die Vorwürfe haben bereits zu politischen Konsequenzen geführt: Die geplante Wahl von drei Verfassungsrichtern im Bundestag wurde im Juli 2025 verschoben, was erhebliche Spannungen zwischen Union und SPD auslöste. Mit den neuen Veröffentlichungen dürfte sich die Personalie Frauke Brosius‑Gersdorf für das Bundesverfassungsgericht erledigt haben.

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