Das Urteil des EuGH vom 1. August 2025 verlängert die europäischen Asylverfahren.

Zuletzt aktualisiert 2. August 2025

Am 1. August 2025 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass EU-Mitgliedstaaten Länder als „sicher“ einstufen dürfen, allerdings nur unter strengen Voraussetzungen. Das Urteil wurde ausgelöst durch ein Verfahren gegen Italien, das Bangladesch auf seine Liste sicherer Herkunftsstaaten gesetzt hatte. Zwei bangladeschische Asylsuchende wurden nach ihrer Ablehnung nach Albanien in italienisch betriebene Zentren gebracht und klagten gegen dieses Verfahren

Kernaussagen des Urteils

Sicherheit für die Gesamtbevölkerung

Ein Herkunftsland darf nur dann als sicher gelten, wenn Sicherheit für alle Bevölkerungsgruppen gewährleistet ist – insbesondere auch für vulnerable Gruppen (z.B. LGBTQ‑Personen). Teil­-Sicherheit allein genügt nicht

Transparenz & Prüfbarkeit

Die Entscheidung, ein Land als sicher einzustufen, muss öffentlich begründet und nachvollziehbar sein. Wichtige Informationsquellen (z. B. Berichte) müssen offengelegt werden, damit Gerichte wirksam darauf Zugriff bekommen zur prüfenden Kontrolle

Effektiver Rechtsschutz

Asylsuchende müssen die Möglichkeit haben, die Einstufung eines Landes juristisch anzufechten. Nationale Gerichte sind verpflichtet, in jedem einzelnen Fall von Amts wegen die Rechtmäßigkeit dieser Einstufung zu prüfen

Auswirkungen des Urteils

Italien („Albanien‑Modell“)

Italiens Konzept, Asylbewerber aus Bangladesch und Ägypten in Schnellverfahren in Lager in Albanien zu überführen, wurde durch das Urteil ausgehebelt. Die bislang durchgeführten Verfahren gelten nach dem Urteil vom 1. August als nicht mehr rechtssicher, weil die Sicherheitsaussagen in Bezug auf die Verhältnisse in Bangladesch und Ägypten für die Gerichte (noch) nicht überprüfbar sind.

Premier Giorgia Meloni und Innenminister Nordio kritisieren das Urteil als juristische Übergriffigkeit, die nationale Entscheidungskompetenzen untergräbt und die Migrationspolitik Italiens schwächt.

Bedeutung für Deutschland

Das Urteil ist auch für Deutschland bedeutsam: Hierzulande existiert seit 1992 eine Liste sicherer Herkunftsstaaten, die Asylverfahren beschleunigen soll (z. B. Ghana, Senegal, Albanien etc.). Das EuGH-Urteil erlaubt nun Verwaltungsgerichten erstmals im Einzelfall, diese Einstufungen in Zweifel zu ziehen, obwohl sie per Gesetz festgelegt sind.

Folgen europaweit

EU-Mitgliedsstaaten können nicht mehr allein anhand niedriger Anerkennungsquoten bestimmte Staaten als sichere Herkunftsländer definieren und damit ihre Asylverfahren beschleunigen.

Abschiebungen und Ablehnungen von Asylbegehren werden schwieriger: Asylsuchende müssen Zugang zu gerichtlichen Verfahren haben, wenn ihr Herkunftsland als sicher deklariert wurde.

Was bedeutet das?

Das Urteil des EuGH vom 1. August 2025 hat die Vorgaben für die Festlegung sicherer Herkunftsländer deutlich verschärft. Mitgliedsstaaten müssen Transparenz gewährleisten, Schutz für alle Bevölkerungsgruppen sicherstellen und gerichtliche Überprüfungen ermöglichen. Dies betrifft insbesondere Italien mit seinem durch das Urteil geschwächten Albanien-Modell, wirkt sich aber langfristig auf andere EU-Länder wie Deutschland aus. Asylverfahren dürfen nicht per Gesetz beschleunigt werden, wenn dadurch für Asylbewerber aus bestimmten Ländern erhebliche Nachteile entstehen.

Das bedeutet: Asylverfahren dauern länger. Es wird weniger abgeschoben. Die europäische Asylkrise verschärft sich.

Ein Gedanke zu „Der EuGH verschärft die europäische Asylkrise“
  1. Das ist eindeutig ein Schritt in die falsche Richtung. Die Juristen in Straßburg haben offenbar den Bezug zur Realität verloren. Sie machen die Kluft zwischen dem EU-Politikbetrieb und der Bevölkerungsmehrheit in vielen europäischen Ländern größer.

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