Zuletzt aktualisiert 1. Juli 2025
Die Justiz ist unabhängig im demokratischen Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland. Aber nicht so sehr, dass die im Justizbetrieb tätigen Richter vom Himmel fallen würden. Das Richteramt ist und bleibt Menschenwerk, und die Richter müssen irgendwo herkommen.
Im Fall der Richter am Bundesverfassungsgericht werden sie zur einen Hälfte vom Bundestag und zur anderen Hälfte vom Bundesrat gewählt. Und zwar mit Zweidrittelmehrheit. Die ist aber gar nicht mehr so einfach zu bekommen, nachdem die AfD gestärkt aus der letzten Bundestagswahl hervorgegangen ist.
Bislang klüngelten sich die Parteien die Richterämter im Verhältnis 3:3:1:1 aus, d.h.: drei für die CDU/CSU, drei für die SPD, eins für die Grünen und eins für die FDP. Linke und AfD gingen leer aus.
Nun will die Linke die FDP beerben und im höchsten deutschen Gericht personell mitmischen. „Wir wollen, dass der Nominierungsschlüssel verändert wird und uns auch eine Nominierung zusteht“, sagt ihr Vorsitzender Jan van Aken im Interview mit der „Rheinischen Post“.
Für die CDU/CSU und für die SPD wird es schwer werde, der Linken diesen Wunsch abzuschlagen. Denn ohne die Stimmen der linken Abgeordneten kommt die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit nicht zustande.
Selbstverständlich wäre es vermessen, aus einer einzigen Nachwahl von Richtern Schlüsse auf die grundsätzliche Ausrichtung des Gerichts in künftigen Verfahren zu ziehen. Festzustellen bleibt allerdings, dass die Richterwahl so, wie sie sich jetzt abzeichnet, den Wählerwillen nicht abbildet. Drei Richter-Ämter von acht für die SPD ist nur für Menschen schlüssig und nachvollziehbar, die die Grundrechenarten nicht beherrschen. 16,4 Prozent von acht sind 1,312. Das wäre auf ein Richteramt abzurunden.
Das relative linke Übergewicht im höchsten deutschen Gericht macht nachvollziehbar, warum der SPD-Bundesparteitag am Wochenende einstimmig politische Schritte in Richtung auf ein AfD-Parteiverbotsverfahren beschlossen hat. Der politische Apparat mag sich offenbar auf das Wahlvolk nicht mehr verlassen und strebt an, seine Probleme repressiv aus der Welt zu schaffen.
Das soll also Demokratie sein? Und Rechtsstaatlichkeit? – Es ist jedenfalls aufschlussreich und lässt tief blicken …
Foto oben: Richter am Bundesverfassungsgericht | Urheber: Lothar