Maskenaffäre: Muss Jens Spahn in den Knast?

Maskenaffäre: Muss Jens Spahn in den Knast?

Zuletzt aktualisiert 26. Juni 2025

Das von Jens Spahn geführte Gesundheitsministerium hat ab März 2020 mehrere Milliarden Euro Steuergeld für die Anschaffung von FFP2-Schutzmasken in den Sand gesetzt, von denen weniger als ein Drittel bei der deutschen Bevölkerung angekommen ist. Der Rest war entweder von Anfang an unbrauchbar, oder er wurde solange eingelagert, bis das Haltbarkeitsdatum abgelaufen war. Die Masken wurden entsorgt.

Spahns Ministerium versprach seinerzeit jedermann 4,50 Euro pro Stück für die Lieferung einer unbegrenzt hohen Zahl an FFP2-Masken. Der Marktwert lag vor Corona pro Stück bei 40 bis 50 Cent und im streitgegenständlichen Beschaffungszeitraum zwischen 2,00 und 2,90 Euro. Folgerichtig wurde das Gesundheitsministerium in kürzester Zeit mit Maskenlieferungen geflutet. Sechs Milliarden Euro konnten bezahlt werden, dann ging das Ministerium dazu über, die Händler abzuwimmeln und Maskenlieferungen zurückzuweisen. Viele Händler gingen vor Gericht, so dass dem Steuerzahler weitere Kosten entstanden.

Nach der Abwahl der Regierung Merkel beauftragte Spahns Nachfolger im Amt des Gesundheitsministers, Karl Lauterbach, die Staatssekretärin Margaretha Sudhof damit, einen vertraulichen Bericht über die Maskendeals unter Jens Spahn anzufertigen. Der kommt zu dem Schluß, Spahns Ministerium habe „ineffiziente und zum Teil auch ineffektive Maßnahmen in Gang gesetzt, die Mittel im Umfang von 11 Mrd. EUR vertraglich gebunden haben“. Der komplette sogenannte „Sudhof-Bericht“ ist mittlerweile von t-online veröffentlicht worden und hier für jedermann abrufbar.

Das Dokument liest sich recht spannend und dokumentiert den größten Einzelfall einer Steuergeldverschwendung in der deutschen Geschichte.

Muss Jens Spahn dafür in den Knast oder kann er finanziell haftbar gemacht werden? – Klare Antwort: Nein.

Denn es gibt in Deutschland zwar eine Amtsträgerhaftung. § 839 BGB sieht vor: „Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ Würde diese Norm auch für Politiker gelten, dann wäre Jens Spahn erledigt.

Dem ist aber nicht so. Es gibt in Deutschland keine Politikerhaftung. Deshalb hat nicht nur, aber auch Jens Spahn gut lachen und kann ohne Weiteres früher oder später wieder ein Ministeramt übernehmen.

Foto oben: Jens Spahn mit Maske in Köln 2020. | Urheber: Raimond Spekking | Lizenz: CC BY-SA 4.0

 

Diesen Beitrag teilen: