Zuletzt aktualisiert 1. Oktober 2024
Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken wollen im Deutschen Bundestag einen Verbotsantrag gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht auf die Tagesordnung setzen lassen. Das berichten verschiedene Medien, darunter t-online.
Der Vorstoß wirkt zunächst einmal lächerlich und unentschlossen. Wozu die Gruppenbildung? Warum treten die Fraktionen nicht geschlossen auf? Vielleicht, weil sie befürchten, dass die AfD gestärkt aus einem Verbotsverfahren hervorgehen könnte?
Es liegt auf der Hand, dass politische Probleme nur politisch und nicht juristisch gelöst werden können. Ein AfD-Parteiverbotsverfahren würde spätestens beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg scheitern. Weil das die Karlsruher Richter wissen, werden sie es nicht soweit kommen lassen, dass sich Deutschland international als Vierteldemokratie vorführen lässt.
Aber die Verbotsantragsteller haben sich offenbar ausführlich mit allen bisherigen, einschlägigen Verfahren befasst und bezwecken wahrscheinlich nicht wirklich ein Parteiverbot. Sondern den Ausschluss der AfD aus der staatlichen Teilfinanzierung der Parteien, den sie hilfsweise beantragen werden. Um dem Ziel näher zu kommen, die AfD finanziell trocken zu legen, sollen die Geheimdienste sogar ihre V-Leute und Provokateure in der Partei kaltstellen. Denn das Ganze soll ja schließlich wie ein rechtsstaatliches Verfahren in Szene gesetzt werden.
Nach geltendem EU-Recht genügt für den Ausschluss einer Partei von staatlichen Geldflüssen ein Nachweis von „Fremdenfeindlichkeit“. Was aber ist „fremdenfeindlich“? Genügen dafür Forderungen nach einer „Remigration“? Oder ist das Schüren von Hass auf Menschen fremder Nationalität erforderlich?
Im Falle des Vlaams Blok, der von 1979 bis 2004 im flämischen Teil Belgiens aktiv war, genügte eine zuwanderungskritische Agenda. Für die AfD könnten vom deutschen Bundesverfassungsgericht ähnliche Maßstäbe entwickelt werden.
Der etablierte Politikbetrieb hat sich über Jahrzehnte selbst mit Geld geflutet. Von der Finanzierung einer Parteistiftung ist die AfD bislang ausgeschlossen. Falls dieser Benachteiligung noch der Ausschluss aus der staatlichen Teilfinanzierung der Parteien folgen sollte, würden jährlich mehr als 10 Millionen Euro in der Parteikasse fehlen. Das wäre nicht gut für künftige Wahlkämpfe und für die Öffentlichkeitsarbeit der Partei, die den alten politischen Kräften offenbar schwer im Magen liegt.
Deshalb wäre es falsch, den Verbots-Vorstoß von Roderich Kiesewetter und Co. als idiotisch abzutun: Die Apparatschiks sind giftig, von der AfD genervt und gefährlich!
Meldung vom SPD-Verbot im Juni 1933. So weit wird es im Fall der AfD nicht kommen.