25. Januar 2023: Nicht ein Messermörder, sondern zwei

25. Januar 2023: Nicht ein Messermörder, sondern zwei

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Zuletzt aktualisiert 28. Januar 2023

Am 25. Januar 2023 ermordete ein Araber zwei deutsche Zugpassagiere mit Messerstichen und verletzte mehrere weitere Menschen schwer. Im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dieser Tat erstach ein Marokkaner im spanischen Andalusien einen katholischen Geistlichen.

Die Mörder vereint ein ähnliches Täterprofil: Beide Verbrecher sind Muslime und vorbestraft. Beide wurde in Europa geduldet, hätten aber abgeschoben werden können – ja, müssen. Die Bewaffnung beider Täter war ähnlich. Auch die Reaktion der Öffentlichkeit auf die Bluttaten ist ähnlich: Das Entsetzen der politischen Verantwortlichen scheint groß, und sie überbieten sich in Zusicherungen, nach denen künftig die Sicherheitskräfte Untaten dieser Art verhüten sollen.

Wer aber die Ghettobildung in den europäischen Städten fördert, setzt die Rahmenbedingungen für weitere Bluttaten. Beileidsbekundungen und Beschwörungsformeln nützen nichts. Wer Anreize für das Anwachsen türkisch-, arabisch- und afrikanisch-muslimischer Parallelgesellschaften setzt, gefährdet das Leben einer unkalkulierbaren Zahl nicht-muslimischer Europäer.

Auch die deutsche politische Klasse gibt sich kurzzeitig entsetzt, ändert aber nicht ihre Zuwanderungspolitik. Dadurch sind weitere Verbrechen vorprogrammiert.

Bemerkenswert war das Tempo, in dem die deutschen Massenmedien über die Morde in Norddeutschland berichteten. Der annähernd zeitgleiche Macheten-Mord in Spanien fand dagegen bei uns im Lande massenmedial keine Erwähnung.

Die sozialen Netzwerke, nonkonforme Publizisten und die AfD setzen Presse, Rundfunk und Fernsehen in Deutschland unter Druck. Gäbe ist sie nicht, würden hiesige Migrantenmorde unter den Teppich gekehrt werden. Die Verantwortlichen können weder eigene Fehler erkennen, noch sind sie bereit, den Multi-Kulturalismus als gescheitert anzuerkennen. Solange ihnen jede Einsichtsfähigkeit fehlt, haftet ihren Beileidsbekundungen an die Adresse der Familienangehörigen der Opfer ein fader Beigeschmack an.

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