Rufmord und Gesinnungsjustiz: Jens Maier kehrt nicht ins Richteramt zurück

Rufmord und Gesinnungsjustiz: Jens Maier kehrt nicht ins Richteramt zurück

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Zuletzt aktualisiert 3. Dezember 2022

Das zuständige Dienstgericht am Landgericht Leipzig verwehrt dem ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier die Rückkehr ins Richteramt. Es sei „zwingend geboten“, ihn in den Ruhestand zu versetzen, heißt es in dem Urteil (Az. 66 DG 2/22). Die grüne sächsische Justizministerin triumphiert: „Die Entscheidung ist bundesweit richtungsweisend. Es ist klar, Verfassungsfeinde dürfen in diesem Land kein Recht sprechen.“

Dabei hat Maier im Richteramt nichts falsch gemacht, was angesichts gelegentlicher Fehlurteile der deutschen Justiz durchaus nicht jeder deutsche Richter von sich behaupten kann – auch mancher nicht, der noch amtiert. Seiner Karriere im Staatsdienst ist vielmehr allein seine politische Gesinnung und deren massenmediale Interpretation zum Verhängnis geworden. Und das kann nicht unproblematisch sein in einem Land, dessen Grundgesetz die Meinungsfreiheit garantiert und dessen staatliches Konzept gerade nicht dasjenige eines politisch festgelegten Gesinnungsregimes ist, wie es beispielsweise die DDR war.

Glaubt man der „Legal Tribune Online“, für die deren durchaus fachkundiger stellvertretender Chefredakteur Dr. Markus Sehl von der Verhandlung berichtet, war für das Urteil ein unter dem Namen Jens Maier veröffentlichter Tweet bei Twitter vom März 2019 nicht ganz unbedeutend, in dem es hieß: „Wenn Angeklagte ‚AfD-Richter‘ fürchten, haben wir alles richtig gemacht.“ Denn dadurch würde deutlich werden, dass „AfD-Richter“ auch im Richteramt ein bestimmtes politisches Programm verfolgen würden. Dies sei für Menschen, die rechtlichen Schutz suchen und sich ihren Richter nicht aussuchen können, „unzumutbar“.

Warum Missetäter Grund haben, „AfD-Richter“ zu fürchten, sollte eigentlich jedem klar sein: Weil die AfD den Anspruch erhebt, für Recht und Ordnung einzutreten. Recht und Ordnung können im Richteramt nicht fehl am Platze sein, im Gegenteil: Genau da gehören sie hin!

Ein Kommentator der „Legal Tribune Online“ fasst die Gründe, aus denen Maier nicht mehr für das Richteramt in Frage kommen soll, in die bemerkenswerten Worte: „Der böse Schein genügt. So ein Mann darf nicht als Richter arbeiten.“

Nun, da ist zweifellos etwas dran: Die Massenmedien haben den „bösen Schein“ erzeugt, Maier sei ein rechtsextremes Monster. Wer sich diesem Richter in einem Prozess ausgeliefert sieht und nicht das gewünschte Urteil bekommt, wird möglicherweise dazu neigen, sein Unglück auf die politische Gesinnung des Richters zurückzuführen. Recht oder Unrecht werden zur Nebensache.

So schafft die Treibjagd der Massenmedien Fakten, denen sich offenbar auch der Justizbetrieb nicht entziehen will. Aus ähnlichen Gründen kann Jörg Kachelmann nicht als Wetterfrosch zur ARD zurückkehren. Wer dessen Gesicht auf der Mattscheibe sieht, denkt nicht mehr an Regen, Frost oder Sonnenschein – sondern an eine ihm angedichtete Vergewaltigung, die es nachweislich nicht gegeben hat.

Rufmord nennt man so etwas. Und wir werden wohl einsehen müssen: Wessen Ruf gemeuchelt wurde, der kann in Deutschland weder das Wetter vorhersagen, noch ein Richteramt ausüben. Oder?

Foto oben: Lizenz CC BY-SA 2.0, Max Gerlach

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