Michael Ballweg könnte längere Zeit inhaftiert bleiben

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Zuletzt aktualisiert 2. Juli 2022

Michael Ballweg, der Begründer der Querdenken-Bewegung, sitzt in Untersuchungshaft. Ihm werden Fluchtpläne unterstellt und ein betrügerischer Umgang mit Schenkungen in Höhe von insgesamt 640.000 Euro vorgeworfen. Ein ganzes Anwaltsteam verteidigt ihn. Zu ihm gehört Ralf Dalla Fini, der nach Medienberichten nicht davon ausgeht, dass sein Mandant in kurzer Zeit wieder freikommen wird.

Wer Spenden vereinnahmt, muss darüber Rechenschaft ablegen. Vereine müssen ihre Finanzunterlagen dem für sie örtlich zuständigen Finanzamt für Körperschaften vorlegen. Die Einnahmen dürfen nur satzungsgemäß verwendet werden. Für jeden Cent, den der Verein ausgibt, ist ein Beleg aufzubewahren – zehn Jahre lang.

Politischen Parteien stehen in der Pflicht, einmal im Jahr der Bundestagsverwaltung einen Rechenschaftsbericht vorzulegen, der von einem Wirtschaftsprüfer testiert worden ist. Dessen Arbeit geht ins Geld, und zwar meist mit einem fünfstelligen Euro-Betrag. Ein Wirtschaftsprüfer kann unter Druck geraten, falls er den Rechenschaftsbericht einer offiziös unerwünschten politischen Partei testiert. Seine Tätigkeit wird dadurch nicht billiger, eher im Gegenteil.

Sorgen dieser Art hatte Michael Ballwegs Querdenker-Bewegung nie. Der 47-jährige nahm offenbar mehrere hunderttausend Euro, größtenteils in kleinen Beträgen, als Schenkungen ein. Die „Gegenleistung“ für seine Anhänger blieb er nicht schuldig und sorgte öffentlich ordentlich für Rambazamba.

Ob danach noch Geld übrigblieb und was daraus geworden ist, will jetzt angeblich die Polizei ermitteln. Was dabei herumkommt, ist schwer abzuschätzen.

Einen Betrugsvorwurf im Zusammenhang mit Schenkungen können Provokateure leicht inszenieren. Die Annahme von Schenkungen ist generell dann rechtlich problematisch, wenn zwischen den Beteiligten weder ein Verwandtschaftsverhältnis, noch ein besonderes persönliches Vertrauensverhältnis besteht.

Massenschenkungen rufen regelmäßig den Argwohn der Finanzbehörden auf den Plan. Die können sich alles Mögliche willkürlich konstruieren – und derjenige, der Geld eingenommen, muss ihnen dann das Gegenteil beweisen.

Die Idee, eine politisch unerwünschte Protestbewegung über Schenkungen zu finanzieren, ist wagemutig. Die Sache wird nach meiner Einschätzung und nach meinen Erfahrungen mit Wirtschaftsprüfern, der Bundestagsverwaltung und insbesondere dem Finanzamt kein gutes Ende nehmen.

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