Cannabis-Legalisierung könnte scheitern wie PKW-Maut

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Zuletzt aktualisiert 16. Mai 2022

Dem im Herbst geplanten Ampel-Gesetz zur Legalisierung von Cannabis droht ein ähnliches Schicksal wie der PKW-Maut. Denn auch diesmal könnte der deutsche Gesetzgeber die Rechnung ohne die EU-Justiz gemacht haben. Davor warnt Dr. Robin Hofmann, Assistenzprofessor für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Maastricht. Ihn interviewte die „Legal Tribune Online“.

Die PKW-Maut konnte in Deutschland nicht eingeführt werden, weil sie gegen EU-Recht verstieß. Die jetzt geplante umfassende Hanffreigabe verstößt nicht nur gegen EU-Recht, sondern sogar gegen das Völkerrecht, sagt Robin Hofmann:

„Das UN-Einheitsabkommen über psychotrope Substanzen, zu denen auch Cannabis zählt, lässt den Mitgliedstaaten kaum Spielraum. Eine nationale Regulierung aus nicht medizinischen Gründen – etwa zum Freizeitkonsum – sieht das Abkommen, das 1961 im Prinzip zur weltweiten Ausrottung von Cannabis, Opium und Koka ins Leben gerufen und durch ein weiteres UN-Abkommen 1971 konkretisiert wurde, schlichtweg nicht vor. Und Deutschland ist beiden Abkommen beigetreten. Auch bei einer rundum staatlich kontrollierten Produktion, Handel und Abgabe würde Deutschland gegen die Abkommen verstoßen.“

Wird Deutschland also doch nicht zum zweiten europäischen Kiffer-Paradies nach Holland? Vielleicht, vielleicht aber auch nicht. Aus dem UN-Abkommen zur Eindämmung des Missbrauchs von Opiaten müsste Deutschland jedenfalls austreten, falls die Ampel-Koalition ihr Projekt der Cannabis-Legalisierung tatsächlich durchsetzen will.

Und dann gibt es da noch das Problem mit dem EU-Rahmenbeschluss 2004/757/JI, der den Mitgliedsstaaten aufgibt, „die unmittelbare oder mittelbare Abgabe von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen aller Art einschließlich Cannabis und den Besitz dieser Stoffe zum Zwecke der Abgabe oder Ausfuhr unter Berücksichtigung der bestehenden Übereinkommen der Vereinten Nationen“ zu verbieten sowie „alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, die zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln erforderlich sind“.

Die deutsche Bundesregierung tritt ständig mit erhobenem Zeigefinger als Moralapostel gegenüber den Regierungen anderer EU-Mitgliedsländern auf. Denen war es deshalb auch bereits im Fall der PKW-Maut ein Herzensanliegen, die bundesrepublikanischen Besserwisser auflaufen zu lassen.

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