Würzburger Messermörder nicht schuldfähig

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Zuletzt aktualisiert 24. April 2022

Abdirahman J. aus Somalia ist Moslem und leidet an einer paranoiden Schizophrenie. Am 25. Juni 2021 hielt er sich an einem Kaufhaus im Stadtzentrum von Würzburg auf, als sein Gott zu ihm sprach. Er vernahm Stimmen: „Die Anweisungen der Stimmen lauteten schlichtweg, alle zu töten – zuerst im Geschäft und anschließend draußen.“ Also beschaffte er sich ein Messer und stach und hieb damit auf mehr als zehn Menschen ein. Drei Frauen starben. So berichtet es die „Legal Tribune Online“.

Abdirahman J. weiß nicht genau, wann er geboren wurde. Es könnte 1989 gewesen sein, vielleicht im Dezember, schreibt die „Süddeutsche“. Seit er sich in Deutschland aufhält, bestreitet er seinen Lebensunterhalt auf Kosten des deutschen Steuerzahlers. Neben drei Morden und elf Mordversuchen stehen ein Gefängnisaufenthalt seit Juni 2021, eine umfassende medizinisch-psychiatrische Untersuchung, ein 30-tägiges Gerichtsverfahren über seine Sicherheitsverwahrung, das jetzt in Veitshöchheim nördlich von Würzburg eröffnet wurde, sowie absehbar ein langjähriger Aufenthalt in einer geschlossenen Anstalt, für die der deutsche Steuerzahler aufkommen wird, in seiner Lebensbilanz.

Wozu das Ganze? Welchen höheren Sinn hat das derzeit in Deutschland immer noch etablierte Verfahren, Menschen aus aller Herren Länder unkontrolliert nach Deutschland einreisen zu lassen?

Die Politik der offenen Grenzen gibt deutschen Politikern Anlass, sich gegenüber anderen als moralisch überlegen in Szene setzten zu können. Sie steht für Weltoffenheit und Toleranz. Diese Werte fordern von uns allen Opfer. Von dreien unserer Landsleute haben sie das Opfer ihres Lebens gekostet.

Abdirahman J. mag ein Fall für die Psychiatrie sein. Aber jene Politiker, die den offenen Grenzen das Wort reden, sind voll schuldfähig!

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