BGH: Zaghafter Rüffel für Facebook-Zensur

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Zuletzt aktualisiert 31. Juli 2021

Alle sozialen Netzwerke zensieren und werden selbst zensiert. Ob in China oder in Europa: Vielerorts treten Regierungen an die Betreiber solcher Netzwerke heran und verlangen von ihnen die Unterdrückung unerwünschter Meinungen sowie die Übermittlung der persönlichen Daten von politischen Dissidenten an den Staat. Das ist nicht immer und überall rechtens.

Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt bestimmte Zensurpraktiken von Facebook für rechtswidrig erklärt. Das Unternehmen darf Meinungsäußerungen, die nicht strafbar sind, nicht mehr ohne Anhörung der Betroffenen löschen und Nutzerkonten auch nicht ohne Vorankündigung sperren. Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf Hunderte laufende Verfahren gegen Facebook, die wohl größtenteils von den Beschwerdeführern gewonnen werden, weil Facebook die nun vom BGH gestellten Anforderungen beim Sperren und bei der Zensur nicht erfüllt hat.

Wer in den letzten Monaten von Facebook gesperrt oder zensiert wurde, hat jetzt gute Chancen auf eine erfolgreiche zivilrechtliche Gegenwehr.

Schon mittelfristig aber dürfte die von der Entscheidung ausgehende mäßigende Wirkung verpuffen. Facebook wird vor jeder Löschung nicht offensichtlich rechtswidriger Inhalte eine Pro-Forma-Anhörung des Betroffenen setzen. Der darf dann zwar sein Herz ausschütten, aber zensiert wird voraussichtlich im Regelfall trotzdem. Bei Sperren wird es nicht anders sein: Die Vorankündigung verzögert, verhindert aber die Sperre nicht.

Gegen Zensur hilft nur eine eigene Medienmacht. Die ist allein mit politischen Inhalten und ohne eine eigene Unterhaltungsindustrie, die Reichweite schafft, schwer zu errichten. Nur ein politisch engagierter Medienmilliardär könnte den gordischen Knoten zerschlagen. Solange der nicht in Sicht ist, bleibt nichts als das alltägliche Abmühen in der Ebene einer Medienwelt, in deren Netzwerken andere die Fäden ziehen.

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