Strafprozess gegen Franco A. läuft nicht wie erwartet

Kommentare deaktiviert für Strafprozess gegen Franco A. läuft nicht wie erwartet

Zuletzt aktualisiert 21. Mai 2021

Franco A., ein 32-jähriger Oberleutnant der Bundeswehr, steht in Frankfurt vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, in die falsche Identität eines syrischen Asylbewerbers geschlüpft zu sein, um zum ganz großen, bewaffneten Schlag gegen den Staat auszuholen. Er habe Schusswaffen, Munition und Sprengsätze gehortet, um Morde zu begehen. In der Anklageschrift heißt es:

„Als Anschlagsopfer waren nach den Aufzeichnungen des Angeschuldigten unter anderem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Claudia Roth sowie Anetta Kahane, Menschenrechtsaktivistin, Journalistin und Gründerin der Amadeu Antonio Stiftung in Berlin, vorgesehen.“

Der Prozessauftakt verlief aber am 20. Mai 2021 nicht so wie erwartet. Das berichtet der „Tagesspiegel“:

„Ehe das Gericht in die Beweisaufnahme einstieg, nutzten die Anwälte von Franco A. ihre Stellungnahmen zu Vorwürfen gegen die Anklage – von Rufmord war die Rede, von einer gezielten Hetzkampagne gegen ihren Mandanten, von Stigmatisierung und dem Verdacht gezielter Schikanen.

Dutzende Aussagen von ehemaligen Lehrern, Jugendfreunden, Bundeswehroffizieren und anderen Wegbegleitern wurden vorgelesen, die Franco A. Weltoffenheit, ein hohes Gerechtigkeitsempfinden und Aufgeschlossenheit bescheinigten. Andere bezeichneten ihn als ‚sehr konservativ, aber keinesfalls militant‘. Für die demokratische Grundhaltung hatte ein Offizier eine für ihn einleuchtende Erklärung: ‚Sonst wäre er kein Offizier der Bundeswehr.‘“

Den syrischen Asylbewerber habe sein Mandant nicht gemimt, um anderen Menschen Schaden zuzufügen, sondern um Missstände im Asylverfahren aufzudecken, wofür er sich „lediglich des Instruments der Köpenickiade bediente“, heißt es in dem Bericht.

Die „Flüchtlingsgeschichte“ kann Franco A. einigermaßen erklären. Dreh- und Angelpunkt des Verfahrens ist offenbar der gegen ihn gerichtete Vorwurf, illegal Waffen und Munition besessen zu haben – und die diesbezügliche Frage: Wozu? Unerlaubter Waffenbesitz ist eindeutig strafbar. Aber vom strafbaren Waffenbesitz bis zu dem Plan, Heiko Maas, Claudia Roth und Anetta Kahane zu erschießen, ist es ein weiter Weg, und die Staatsanwaltschaft wird offenbar umfassend nachlegen müssen, wenn sie ihre diesbezüglichen Vorwürfe erhärten will.

Diesen Beitrag teilen: