Ausnahmegenehmigung für Hamburger „Flüchtlingsdemo“

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Zuletzt aktualisiert 27. April 2020

Hochwillkommen: Anhänger der „Seebrücke“ demonstrieren gegen Staat und Heimat. Foto: CC-Lizenz, Leonhard Lenz

Während bundesweit politische Versammlungen verboten sind und – wie zuletzt in Berlin – polizeilich aufgelöst werden, falls sie nicht genehm sind, gelten für Migrationsbefürworter Sonderrechte. So darf die Hamburger „Seebrücke“ am Sonntag im Stadtteil St. Pauli eine öffentliche „Mahnwache“ mit Versammlungscharakter für die Aufnahme von asylbegehrenden Menschen von den ägäischen Inseln durchführen. Genehmigt wurden gleich 20 (!) Standorte zwischen Fischmarkt und Strand Pauli mit jeweils bis zu 25 Versammlungsteilnehmern. (Quelle)

Der Veranstalter Christoph Kleine will mit der Versammlungsserie Einfluss nehmen auf die rot-grünen Koalitionsverhandlungen in der Hansestadt: „Die Seebrücke fordert vom neuen rot-grünen Senat ein Landesaufnahmeprogramm für mindestens 1000 Menschen aus Moria oder den anderen Lagern – und zwar unabhängig von Alter oder Geschlecht.“ Hamburg habe genug Raum und Ressourcen für die Aufnahme weiterer „Flüchtlinge“: „Es muss Schluss damit sein, sich hinter der Untätigkeit von Horst Seehofer zu verstecken.“

Die Demonstration richtet sich ausdrücklich nicht gegen die Coronaregeln der Regierung: „Im Gegenteil: Wir wollen, dass alle Menschen in Umständen leben, in denen sie Abstand halten und die Hygieneregeln befolgen können.“

Tatsächlich haben die Migrationsbefürworter keinen Grund, mit den bestehenden Einschränkungen unzufrieden zu sein, solange sie nur alle anderen Teilnehmer des politischen Wettbewerbes betreffen, nicht aber jene Gut- und Bessermenschen, die für Inhalte demonstrieren, die der politischen Klasse und den Entscheidern im massenmedialen Betreib ein Wohlgefallen sind.

Die Hamburger Verwaltungspraxis gibt dem konservativen Juristen Carl Schmitt recht, der einmal treffend bemerkt hat: „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.“ Der muss dann nur noch Ausnahmen vom Ausnahmezustand schaffen, und schon herrscht Willkür, wie schon Carl Schmitt wusste:

„Der Ausnahmefall offenbart das Wesen der staatlichen Autorität am klarsten (…) die Autorität beweist, dass sie, um Recht zu schaffen, nicht Recht zu haben braucht. (…) Die Ausnahme ist interessanter als der Normalfall. Das Normale beweist nichts, die Ausnahme beweist alles; sie bestätigt nicht nur die Regel, die Regel lebt überhaupt nur von der Ausnahme.“ („Politische Theologie“, erschienen 1922)

1949 notierte Carl Schmitt vorausschauend in seinem Tagebuch: „Bei der Lektüre des Bonner Grundgesetzes überfällt mich die Heiterkeit eines allwissenden Greises.“ – Jetzt würde er wohl schmunzeln, wenn er von den Hamburger Ereignissen Kenntnis nehmen könnte …

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