Erfundene Identitäten

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Zuletzt aktualisiert 21. Februar 2018

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Lars Herrmann, Mitglied des Innenausschusses, hat im Januar die Bundesregierung gefragt, bei wie vielen Asylbewerbern die Personalien in ihrer Aufenthaltsgestattung auf eigenen Angaben beruhen, also nicht durch amtliche Dokumente belegt werden können. Die Antwort der Bundesregierung lautet: „Der Bundesregierung liegen im Sinne der Frage keine Erkenntnisse vor. Angaben hierzu werden statistisch nicht erfasst.“

Herrmann ist von dieser Antwort ernüchtert:

„Die Bundesregierung zeigt sich mal wieder ahnungslos, was in ihrem eigenen Land vorgeht. Nicht nur, dass wir aufgrund der offenen Grenzen und verschiedener anderer Unzulänglichkeiten im Asylsystem überhaupt nicht wissen, wer sich derzeit wo in unserem Land aufhält. Nicht nur, dass in den letzten Jahren potentielle und tatsächliche Terroristen in unser Land eingereist sind. Nein, auch öffnet diese Ahnungslosigkeit dem Sozialleistungsbetrug Tür und Tor. Allein im vierten Quartal 2017 waren bei sächsischen Staatsanwaltschaften 1.021 Verfahren gegen Ausländer anhängig, welche mithilfe falscher Angaben einen Aufenthaltstitel und somit erhebliche Sozialleistungen erschlichen haben.

Man muss sich einmal vorstellen, dass mit diesen Aufenthaltsgestattungen durch die Asylbewerber Bankkonten eröffnet und Führerscheine erworben werden, während die hier länger Lebenden ohne gültigen Personalausweis nicht einmal ein Paket von der Post abholen dürfen. Der mehrfache Kontrollverlust unseres Staates setzt sich auch an dieser Stelle fort!“




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