Petition: Antifa-Verbot jetzt!

Gemäß Artikel 17 des Grundgesetzes, der jedermann das Recht gibt, sich mit Bitten und Beschwerden an die zuständige Stelle zu wenden, richten die Unterzeichner folgende Petition an den Beschwerdeausschuss des Deutschen Bundestages:

Der Ausschuss wendet sich an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat mit der Aufforderung, alle in Deutschland über die Grenzen eines Bundeslandes hinaus tätigen Personenzusammenschlüsse, die Gewalttaten und Sabotageakte begehen, nach § 3 des Vereinsgesetzes zu verbieten. Insbesondere sollen solche Personenzusammenschlüsse auch dann verboten werden, wenn sie sich als sogenannte „Antifa“ oder als „Klima-Aktivisten“ politisch positionieren. Vermeintlicher „Antifaschismus“ und „Klima-Aktivismus“ dürfen in Deutschland nicht länger ein Freibrief für die Begehung von Straftaten sein.

    Ich unterstütze den vorstehenden Wortlaut der Petition „Antifa-Verbot jetzt!“ mit meinem Namen:

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    In historischer Würdigung der März-Revolution von 1848, in der deutsche Bürger Demokratie, Meinungsfreiheit und das Recht auf politische Mitbestimmung eingefordert haben, läuft diese Petition bis zum 18. März 2026. Jeder Unterzeichner wird per eMail über den weiteren Verlauf des Verfahrens und über den Termin informiert, an dem der Beschwerdeausschuss des Bundestages über die Petition berät. Wir werden Ihnen diesen Termin und den Tagungsort rechtzeitig mitteilen. Die Sitzung wird öffentlich erfolgen. Sie können nach einer Anmeldung per eMail an der Sitzung teilnehmen.

    Die Petition bezieht sich nur auf „über die Grenzen eines Bundeslandes hinaus tätige Personenzusammenschlüsse“, weil das Bundesministerium des Innern für andere Vereinigungen nicht zuständig ist und ein anderer Wortlaut der Petition zu deren Zurückweisung aus formalen Gründen hinführen könnte.

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