Der Remmo-Clan verhöhnt die deutsche Strafjustiz

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Zuletzt aktualisiert 30. Januar 2022

Seit dem 28. Januar 2022 verhandelt das Schöffengericht in Dresden eine Anklage gegen sechs Mitglieder des in Berlin ansässigen, berüchtigten arabischen Remmo-Clans. Ihnen wird vorgeworfen, in der Nacht zum 25. November 2019 den weltberühmten sächsischen Staatsschatz aus dem Grünen Gewölbe in Dresden gestohlen zu haben.

Die Sammlung umfasst einmalige Schmuckstücke, die mit 4300 Diamanten besetzt sind. Ihr Versicherungswert liegt bei 113,8 Millionen Euro, der ideelle Wert ist unschätzbar.

Bereits am ersten Prozesstag bombardierten die Anwälte der Remmos das Gericht mit Anträgen, die offenbar Sand ins Getriebe der deutschen Justiz streuen sollen – und die geeignet sind, die Anwälte für Folgeaufträge aus dem Remmo-Milieu zu empfehlen. So beanstandeten sie, dass sich die Schöffen des Gerichts nur aus Angehörigen des männlichen sowie des weiblichen Geschlechts zusammensetzen. „Divers“ dagegen ist keiner der Richter. Das Gericht müsse deshalb neu besetzt und der Prozesstermin aufgehoben werden. Es fehle ansonsten an der Geschlechterparität.

Das Gericht verwarf dieses Ansinnen, wie auch das Begehren der Remmos, in dieser Sache das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Immerhin beweisen die Remmo-Anwälte damit Sinn für die Absurdität der deutschen Lage im Jahr 2022. Offiziell gibt es in Deutschland ein drittes Geschlecht, das überall ausgewiesen werden muss, dem aber praktisch niemand angehört. Und in Ländern, in denen auch offiziell jenes Scharia-Recht gilt, dem die muslimischen Remmos anhängen, würde „Diversen“ der Strang drohen – wenn es sie denn gäbe. Todesurteile gegen Homosexuelle kommen dort immer wieder einmal vor.

Der Remmo-Prozess hält dem bunten Deutschland den Narrenspiegel vor: Was für eine Brut haben wir da ins Land gelassen? Und wie werden wir sie wieder los?

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